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Paragraf 218Kreis Rhein-Berg verlängert Kooperation mit Beratungsstellen für Schwangere

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Das Kreishaus am Rübezahlwald in Bergisch Gladbach ist Sitz der rheinisch-bergischen Kreisverwaltung.

Der Rheinisch-Bergische Kreis verlängert die Kooperation mit „pro familia“ und „donum vitae“

Rund 300 Beratungen zu Schwangerschaftskonflikten gibt es jährlich in Rhein-Berg. Der Kreis verlängert die Kooperation mit den Organisationen „pro familia“ und „donum vitae“ um ein weiteres Jahr.

Ohne viele Worte um das schwierige Thema Schwangerschaftskonfliktberatung zu machen, hat der Kreisausschuss einstimmig dem Vorschlag der Verwaltung zugestimmt, die Vereinbarung mit den beiden Trägern der Konfliktberatung im Rheinisch-Bergischen Kreis um ein weiteres Jahr zu verlängern.

Das Strafgesetzbuch schreibt in den Paragrafen 218 und 219 vor, dass vor einem Schwangerschaftsabbruch eine qualifizierte Beratung durch eine anerkannte Beratungsstelle vorzunehmen ist. Im Rheinisch-Bergischen Kreis gibt es zwei solcher Stellen: die kirchennahe Organisation „donum vitae“ mit Sitz in Bergisch Gladbach und Außenstellen in Overath und Wermelskirchen einerseits und die Beratungsorganisation „pro familia“, dem nach eigenen Angaben führenden Fachverband für Sexualberatung, Sexualpädagogik und Familienplanung in Deutschland, mit Sitz in Burscheid und Außenstelle in Bergisch Gladbach.

Jährlich rund 300 Beratungsfälle im Kreis

Über einen Mangel an Anfragen für ein Beratungsgespräch können beide Vereinigungen nicht beklagen. Ausweislich ihrer Jahresberichte (siehe Grafik) hatten sie in den vergangenen fünf Jahren zusammen zwischen 268 und 331 Beratungsfälle – Zahlen, hinter denen sich sehr oft persönliche Dramen um ungewollte Schwangerschaften verbergen.

Im Rheinisch-Bergischen Kreis werden die im Wesentlichen vom Land finanzierten Konfliktberatungsstellen seit 1999 bezuschusst. Der Verein donum vitae war nach eigenen Angaben 1999 nach dem Ausstieg der katholischen Bischöfe aus dem gesetzlichen Beratungssystem gegründet worden, um das „katholische Element“ im System der staatlich anerkannten Schwangerschaftskonfliktberatungen zu erhalten.

„Die Gründung von donum vitae entsprang der Überzeugung, dass eine verpflichtende, ergebnisoffene, aber zielgerichtete Beratung die beste Möglichkeit ist, um Frauen im Konflikt zu erreichen und ungeborenes Leben zu schützen“, so der Verein.

Kreis will Vereinbarung 2023  überarbeiten

Die Verträge zwischen Kreisverwaltung und den beiden Organisationen wurden mehrfach weiterentwickelt. Für 2022 war eigentlich eine Überarbeitung der Ziel- und Leistungsvereinbarung vorgesehen. Sozialdezernent Markus Fischer: „Bedingt durch die Corona-Pandemie und weitere unvorhersehbare Belastungen der Kreisverwaltung konnten die Evaluierungen jedoch nicht abgeschlossen werden.“ Darum, so schlug er vor, sollten die bestehenden Verträge um ein Jahr bis Ende 2023 verlängert werden. 

Bereits 2021 hatte der Kreisausschuss eine Verlängerung der Vereinbarung für 2021 rückwirkend und für 2022 beschlossen. Laut Kreisverwaltung erhält donum vitae derzeit einen Zuschuss in Höhe von bis zu 38.000 Euro pro Jahr und pro familia in Höhe von bis zu 23.000 Euro pro Jahr. Die Überarbeitung soll nun 2023 erfolgen.

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