Gericht hat entschiedenAfD darf Bürgerhaus in Kürten für Veranstaltung nutzen

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Die AfD darf nun doch ihre Veranstaltung im Bürgerhaus Kürten abhalten.

Die AfD darf nun doch ihre Veranstaltung im Bürgerhaus in Kürten abhalten.

Die Gemeinde wollte die AfD-Veranstaltung im Bürgerhaus in Kürten noch verhindern. Das Gericht setzte dem einen Riegel vor.

Die Gemeinde Kürten im Rheinisch-Bergischen Kreis muss der AfD ihr Bürgerhaus für eine Parteiveranstaltung an diesem Freitag zur Verfügung stellen. Das hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) am Donnerstagabend entschieden und der AfD damit recht gegeben. In dem Eilverfahren war das OVG die letzte Instanz.

Die Gemeinde hatte laut Gerichts-Mitteilung vom Freitag versucht, die Veranstaltung „Populistischer Ascherfreitag“ des AfD-Kreisverbands Rhein-Berg noch zu verhindern. Dagegen wehrte sich die AfD erfolgreich vor Gericht.

Gemeinde Kürten an „bisherige Vergabepraxis“ gebunden

Die Gemeinde Kürten habe der AfD das Bürgerhaus 2022 schon einmal für eine Veranstaltung vermietet. Auch die CDU habe dort zwei Kreisparteitage veranstaltet. Die nun geplante AfD-Veranstaltung bewege sich „innerhalb der Bestimmungen der Benutzungsordnung und der bisherigen Vergabepraxis“, argumentierte der 15. Senat des Oberverwaltungsgerichts in Münster. Daran sei die Gemeinde grundsätzlich gebunden.

Die Gemeinde habe nicht ausreichend darlegen können, weshalb sie nun zuungunsten der AfD von der bisherigen Vermietungs-Praxis abweichen wolle. „Dass die Veranstaltung voraussichtlich von Gegendemonstrationen begleitet sein wird, reicht hierfür nicht aus“, unterstrichen die Richter. Mehrere Initiativen hatten im Vorfeld zu Demonstrationen gegen die AfD-Veranstaltung aufgerufen.

Demonstrationen gegen AfD-Bundesparteitag in Essen

Derzeit gibt es auch in Essen Kontroversen um den für Juni geplanten AfD-Bundesparteitag. Die Messe Essen hat angekündigt, alle möglichen rechtlichen Schritte zu prüfen, um aus dem bereits geschlossenen Vertrag zurückzutreten. Der Parteitag soll in der Essener Grugahalle stattfinden, die zum Messegelände gehört.

Die Prüfung der juristischen Möglichkeiten konzentriere sich „insbesondere auf die Bewertung der Gefahrenlage, die von der Veranstaltung für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ausgeht“, hatte die Messe mitgeteilt. (dpa)

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