Abo

UrteilUnfallflucht in Kürten wird für Handwerker teurer als von Anklage gefordert

2 min
Das Hinweisschild am Bergisch Gladbacher Amtsgericht mit dem farbigen Landeswappen.

Das Amtsgericht Bergisch Gladbach residiert unterhalb von Schloss Bensberg. 

Beim Ausparken rammte ein 23 Jahre alter Handwerker in Kürten ein geparktes Fahrzeug. Erst suchte er den Besitzer, dann suchte er das Weite.

„Was soll ich sagen?“, fragt der Angeklagte mürrisch in den Raum, „es stimmt, ich habe es gemacht.“ Was der junge Mann da am 25. Januar in Kürten mit seinem Lieferwagen angestellt hat, das war eine klassische Unfallflucht. Im Prozess kommt sie ihn jetzt deutlich teurer zu stehen als von der Prozessvertreterin der Staatsanwaltschaft beantragt.

An jenem Wintertag versuchte der 23-jährige Peter K. (Name geändert) gegen 10.50 Uhr vom Straßenrand auszuparken. Dabei rammte er ein anderes Handwerkerfahrzeug und verursachte einen massiven Sachschaden. Jedenfalls belief sich die Reparaturrechnung, die der Richter im Prozess verlas, auf stolze 7291,77 Euro brutto.

Unfallflucht in Kürten: Angeklagter suchte zunächst Besitzer

Die Ermittlungen der Polizei ergaben, dass sich Peter K. zuerst wohl gar nicht aus dem Staub machen wollte. Vielmehr ging in ein nahe gelegenes Lokal und fragte, ob dort jemand den Besitzer des beschädigten Autos kenne, wie ein Angestellter als Zeuge vor Gericht aussagte. Doch dann suchte Peter K. doch das Weite. „Ich wollte nichts mit der Polizei zu tun haben. Es tut mir leid, aber er es ist halt passiert.“

Natürlich kamen ihm die Beamten auf die Schliche und so stand er nun, leicht mürrisch wirkend, vor Gericht. Bei der Justiz war nach drei Eintragungen aus der Zeit als Jugendlicher und Heranwachsender kein völlig Unbekannter mehr. Die Sitzungsvertreterin der Staatsanwalt, eine Rechtsreferendarin, weist  in ihrem Plädoyer auf den hohen Schaden hin und fordert 1800 Euro Geldstrafe: 30 Tagessätze zu je 60 Euro. Der Richter fragt nach: „Das war's?“ – Die Staatsanwältin: „Das war der Antrag.“ Dann hat der Angeklagte das wenig einfallsreiche letzte Wort: „Was soll ich denn jetzt noch sagen?“

Im Urteil entspricht der Richter zwar bei der Höhe der Geldstrafe der Forderung der Staatsanwältin. Er legt aber noch einen Führerscheinentzug und eine sechsmonatige Sperre darauf — eine Sanktion, die mit der Formel „Er hat sich charakterlich als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen erwiesen“ begründet wird und die im Übrigen laut Richter auch gesetzlich so vorgesehen sei.

Gar nicht gesetzlich vorgesehen ist dagegen das allerletzte Wort des Angeklagten: „Ich habe gar keinen Führerschein.“ Ob das nur Trotz ist, er ihn nach der Unfallfahrt verloren hat oder ob er schon vorher keinen gehabt hat, bleibt zunächst offen.