Abo

Über Whatsapp und Paypal23-Jähriger wegen Kokain-Deals in Kürten angeklagt

3 min
Schöffengericht 200722

Einer der Gerichtssäle im Bensberger Amtsgericht.

Bergisch Gladbach/Kürten – Den angeblichen Kokain-Dealer seines Vertrauens hat ein 24-jähriger Kürtener bei der Polizei verpfiffen und behauptet, sein Händler, im Hauptberuf Technik-Student, habe ihm monatelang täglich ein Gramm Kokain zu je 80 Euro verkauft. Die jeweiligen Drogengeschäfte seien hochmodern über Whatsapp-Bestellung und Paypal-Bezahlung abgelaufen.

Vor dem Schöffengericht musste sich jetzt der angeschuldigte Kokain-Dealer (23) wegen Drogenhandels in 59 Fällen sowie wegen Besitzes von Drogen (die die Polizei bei einer Razzia fand) verantworten. Und da Kokainhandel keine Bagatelle ist, sondern ein Verbrechen mit einer Mindeststrafe von einem Jahr pro Deal, stiegen Berufsrichterin Birgit Brandes und die Schöffen sowie Staatsanwältin und Verteidiger am Dienstagmittag tief in die Materie ein und stellten dem Zeugen der Anklage bohrende Fragen.

Angaben des Zeugen nicht eindeutig

Denn so hundertprozentig plausibel klang die Geschichte des selbst wegen der Deals bereits zu 1800 Euro Geldstrafe verurteilten Zeugen nicht. Angeklagter Klaus P. (Namen geändert) ließ seinerseits über seinen Verteidiger erklären, dass er dem Konsumenten Michael G. niemals Kokain verkauft habe, sondern ihm nur bei Finanz-Transaktionen behilflich gewesen sei. Michael G. habe Geld gebraucht, um sich bei seinem wahren Dealer in Lindlar zu versorgen. Um an dieses Geld zu kommen, habe er Paypal-Überweisungen an Klaus P. getätigt. Gegen eine Provision will P. das Geld, aber keinen Stoff, G. überreicht haben.

Das wiederum bestritt Michael G.: „Ich habe niemals Bargeld von ihm erhalten.“ Andere Äußerungen von ihm waren weitaus weniger klar und deutlich. Gefragt, wo denn die Drogen überreicht worden seien, machte er unterschiedliche Angaben: mal auf einem Parkplatz auf Kürtener Gemeindegebiet, dann im Osten von Bergisch Gladbach, dann sowohl als auch. Auch die Umverpackung variierte: zwar nicht zwischen Jute und Plastik, dafür zwischen anderen Stoffen, darunter gefaltete Karteikarten.

Kölner Staatsanwaltschaft soll nachermitteln

Zur Drogenübergabe sei er nicht selbst gefahren, sondern eine Freundin und oder ein Freund hätten ihn gefahren. Zum Motiv, dass er den Dealer auf der Polizeiwache in Wipperfürth angezeigt habe, gab Michael G. an, sein Vater habe ihn erwischt und aufgefordert, reinen Tisch zu machen, sonst werde er ihn vor die Tür setzen. So richtig erklären, warum er denn dann die kompletten Whatsapp-„Bestellscheine“ gelöscht habe, konnte er nicht.

Das könnte Sie auch interessieren:

Im Prozess stellte sich aber heraus, dass es offenbar Geldforderungen von Michael G. und seinem Umfeld an den anderen gegeben habe und dass auch Geld geflossen sei. Auch war die Rede von einer „Aussprache“, an der der Vater von Michael G. und weitere Personen beteiligt gewesen seien.Am Ende entschied sich das Bensberg Gericht dann, die Akte erst einmal an die Kölner Staatsanwaltschaft zurückzuschicken. Die Ankläger müssen jetzt nachermitteln lassen und beispielsweise die angeblichen Chauffeure finden und befragen. Und erst dann geht es weiter.