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ProzessFamilienvater ist doch kein Gangster aus Odenthal – Gericht stellt Verfahren ein

3 min
Kunst im öffentlichen Raum
Odenthal vor dem Rathaus  Trinkbrunnen, Papiertüte mit Tanne und Hexenbrunnen

Das beschauliche Odenthal (hier das Rathaus) soll Schauplatz eines Verbrechens gewesen sein

Schweres Geschütz hatte die Staatsanwaltschaft aufgefahren und einem Vater räuberische Erpressung in Odenthal vorgeworfen. Daraus wurde nichts.

Es klingt wie eine Szene aus einem Gangster-Film: „Söhne möchten doch nicht, dass ihren Müttern etwas passiert. Und Mütter möchten nicht, dass ihren Söhnen etwas passiert.“ Ja, was ist das denn? Räuberische Erpressung an der Haustür, und das in Odenthal – der idyllischen Bilderbuch-Gemeinde, die sogar einen früheren „Cop“ als Bürgermeister im Rathaus sitzen hat?

Den Vorwurf der räuberischen Erpressung gegen den 44-jährigen Angeklagten, einen früheren Gastronomen und vierfachen Familienvater aus Neuss, fand das Bensberger Schöffengericht nach der Beweisaufnahme doch etwas sehr dick aufgetragen. Zwar spreche manches dafür, dass der vom Angeklagten bestrittene Satz gefallen sei.

Gerichtsvorsitzende Birgit Brandes: „So etwas denkt man sich nicht aus.“ Doch angesichts der Gesamtumstände könne man allenfalls an Nötigung oder Bedrohung denken, sagte die erfahrene Richterin weiter, und dann stellte das Schöffengericht das Verfahren mit Zustimmung von Staatsanwaltschaft und Verteidigung ein.

Schuldner tauchte unter

Eigentlich waren sich zuvor im Gerichtssaal lauter Opfer begegnet. Enis A. (Namen geändert) war von Peter P., seinem längst untergetauchten Geschäftspartner in spe, um 40.000 Euro geprellt worden. Eigentlich wollte er, da die Gastronomie in der Coronazeit nicht mehr lief, ins Medizintechnik-Business von P. einsteigen und schob ihm in mehreren Tranchen das Geld herüber. Als es dann aber ernst werden sollte mit einer notariellen Beurkundung, tauchte P. plötzlich ab und ging auch nicht mehr ans Telefon.

Enis A. entschloss sich, ihn persönlich aufzusuchen. Doch an der Adresse, die er von ihm bekommen hatte, wohnte nicht P., sondern nur seine damalige Noch- und heutige Ex-Frau Kathrin und der Sohn. Am Nachmittag des 25. September 2021 fuhren Enis A. und ein Kumpel nach Odenthal, klingelten und fragten erst nach Peter P. und dann nach dessen Sohn, der zwischenzeitlich mit in den Betrieb des Vaters eingestiegen war.

„Es war ein völlig ruhiges und entspanntes Gespräch“, schilderte der Neusser Familienvater die Situation, er habe sich mit Namen vorgestellt. Er käme doch nie auf die Idee, Frau oder Kind eines anderen zu bedrohen.

Es kann sein, dass hier jemand auftaucht und nach mir fragt“
Der Vater vor dem Abtauchen zu seinem Sohn

Dagegen hatten Kathrin P. und ihr Sohn Sven (24), der sich nach eigenen Angaben im ersten Stock in Hörweite zur Tür versteckt hatte, die Situation durchaus als unangenehm empfunden. Für Sven, der vom Vater mit den Worten „Es kann sein, dass hier jemand auftaucht und nach mir fragt“ auf allerlei Unbilden vorbereitet worden war, galt das noch weitaus mehr als für die Mutter.

Letztere äußerte durchaus Verständnis für die Verärgerung des geprellten Gastronomen. Für ihren Ex fand sie im Gerichtssaal klare Worte: „Der hat viel geredet, wenn der Tag lang war. Er konnte einem Eskimo einen Kühlschrank verkaufen.“

Brief an NRW-Innenminister Herbert Reul

Weitaus verängstigter reagierte Sohn Sven. Er hielt den Angeklagten noch im Zeugenstand für einen Inkasso-Ganoven, der den Vater mit Wucherzinsen in die Not getrieben habe. Am Bild von der verfolgten Unschuld hatte der Vater vor seinem Abtauchen fleißig gearbeitet, sich sogar telefonisch bei der Polizei gemeldet und bekundet, er habe sich versteckt, da sein Leben bedroht sei. Auch schrieb er NRW-Innenmister Herbert Reul persönlich an, der aber nicht darauf reagiert haben soll.

Am Ende waren sich die beteiligten Juristen einig, das Verfahren einzustellen. Die Verfahrenskosten trägt der Staat, den Verteidiger muss der Angeklagte selbst bezahlen.