Mit dem Rechtsanspruch 2026/2027 könnte sich der Druck auf freie Plätze erhöhen. Kriterien sollen die Auswahl transparenter machen.
Knappe OGS-PlätzeEin Punktekatalog soll in Odenthal die Vergabe erleichtern

Voll sind die Räume nicht nur in der Schule, sondern auch im Offenen Ganztag. Wenn der Rechtsanspruch kommt, könnte es noch enger werden.
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Wo Ressourcen knapp sind, müssen Verteilungskämpfe befürchtet werden. Plätze im Offenen Ganztag (OGS) sind heute schon rar bemessen in Odenthal und so befürchtet nicht nur die Odenthaler Verwaltung eine Verschärfung der Situation mit dem Ganztagsförderungsgesetz, mit dem ab dem Schuljahr 2026/27 schrittweise ein bundesweiter Rechtsanspruch auf ganztägige Förderung für Kinder im Grundschulalltag eingeführt wird.
Daher hat die Verwaltung der Politik im jüngsten Ausschuss für Schule und Soziales überarbeitete Kriterien für die Aufnahme in die Offene Ganztagsschule vorgelegt, sollten die Plätze nicht ausreichen. Grundsätzlich sollen Kinder Vorrang haben, die in Odenthal wohnen und ab dem Schuljahr 2026/27 einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung besitzen. Bereits bestehende Betreuungsverträge von Kindern älterer Jahrgänge ohne Rechtsanspruch sollen hiervon aber unberührt bleiben und weiterlaufen.
Vereinbarkeit von Familie und Beruf soll gefördert werden
Sollten trotzdem mehr Kinder angemeldet werden, als Plätze vorhanden sind, soll die Reihenfolge der Aufnahme durch ein Punktsystem bestimmt werden. Die Kriterien seien unter Beteiligung des Schulträgers, der Schul- und OGS-Leitungen und der Vertretungen der Träger überarbeitet worden, so die Verwaltung.
Um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu fördern, sieht der Kriterienkatalog folgende Punktzahlen vor: beide Eltern berufstätig in Vollzeit (8 Punkte), ein Elternteil in Vollzeit/eines in Teilzeit (4 Punkte), Alleinerziehende in Vollzeit (10), Alleinerziehende in Teilzeit (4), aktives Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr Odenthal(1).
Der Punktekatalog soll Transparenz bringen
Soziale Faktoren sind: Geschwisterkind in der OGS (3), Bedarf an Sozialkontakten/Spracherwerb (3), soziale Gründe (4), ein Jahr auf der Warteliste (2), zwei Jahre auf der Warteliste (3). Davon abweichend sollen in begründeten Einzelfällen Härtefallregelungen möglich sein.
Die Fraktionen begrüßten grundsätzlich die Transparenz, die mit dem Punktekatalog angestrebt werde. Einige Schwerpunktsetzungen wurden aber kritisiert und diskutiert. So forderte die SPD, für Alleinerziehende in Teilzeit eine höhere Punktzahl als für Eltern, bei denen einer in Vollzeit und einer in Teilzeit arbeitet. Die Mehrheit unterstützte die Anhebung von 4 auf 6 Punkte, nur die FDP votierte dagegen.
Die Liberalen unterlagen zudem mit ihrem Antrag, Alleinerziehende in Vollzeit (10 Punkte) nicht höher zu bewerten als Eltern, die beide in Vollzeit arbeiten (8 Punkte). Ohne OGS-Platz für ihr Kind hätten schließlich beide das gleiche Problem, so Dr. Jörg Friedhofen (FDP). „Die Belastung für Alleinerziehende in Vollzeit ist extrem hoch“, argumentierte hingegen Margit Jost, Schulleiterin in Blecher, als Vertreterin der Odenthaler Grundschulen im Ausschuss. „Wir wollten sicherstellen, dass diese auf jeden Fall einen OGS-Platz bekommen.“

