OberverwaltungsgerichtDer Schwarzbau in Overath muss verschwinden

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Vor 59 Jahren wurde das Haus Kirschbaum 9 (im Bild rechts) gebaut. Nun muss es abgerissen werden.

Overath – Im Streit um die Abrissverfügung der Stadt Overath für einen 59 Jahre alten Schwarzbau in Kirschbaum hat am Mittwoch das Oberverwaltungsgericht Münster der Baubehörde hundertprozentig recht gegeben. 

Der 7. Senat des OVG, der erst vor wenigen Wochen im Kürtener Fall Liedtke für großes Aufsehen gesorgt hatte, weil er der  Baubehörde der  Kreisverwaltung im übertragenen Sinn die Ohren langgezogen hatte, machte deutlich, dass es in Kürten um eine absolute Ausnahme gegangen sei. Dort sei es um ein Wohnhaus gegangen, für das die Abrissverfügung nach 70 Jahren gleichsam aus dem Nichts gekommen sei. In einem solchen „unvergleichlichen Extremfall“ seien die vom Senat geforderten weiteren, sehr tiefen Ermessensüberlegungen gefragt. In Overath sei das dagegen nicht der Fall. Hier sei seit den 60er Jahren der Schwarzbau-Charakter bekannt.

Der Vorsitzende Richter Jens Saurenhaus führte in der Verhandlung aus, dass das  Holzhaus in jeder Hinsicht rechtswidrig sei, weil es zum einen ohne Genehmigung, zum anderen im Außenbereich errichtet wurde.  Auch weiteren Argumenten, die Professor Dr. Heribert Johlen,  der Anwalt der  ebenfalls anwesenden Geschwister Stefan und Gabriele B. (Namen geändert) vortrug,  widersprach Saurenhaus. Weder aus der Tatsache, dass die Stadt einen Kanalanschlussbeitrag gefordert habe,  noch aus der ebenfalls erhobenen Zweitwohnungssteuer lasse sich ableiten, dass sich die Behörden im Laufe der Zeit  mit dem Schwarzbau „abgefunden“ hätten.

Auch liege das Gebäude jenseits der Straße Kirschbaum und rage in den Wald hinein, also im  Außenbereich. Dass die Stadt im Laufe der Jahre zwei weitere Häuser in der Nachbarschaft genehmigt habe, sei  irrelevant. Der in den 1970er Jahren geschlossene Vergleich schließlich, dass die Eltern das Haus bis zu ihrem Lebensende nutzen dürften, sei mit deren  Tod  beendet gewesen. Für ordnungsbehördliches Handeln gebe es keine Verjährungsfristen. Der Kölner Verwaltungsrechtsexperte Johlen griff schließlich zu einem nach eigenen Worten „unjuristischen“ Argument: „Wem nützt es, wenn dieses Haus nach so langer Zeit abgerissen wird?“ Die mögliche Antwort  hatte vorab der am Verfahren nicht beteiligte Oberverwaltungsrichter Dr. Hans Joachim Hüwelmeier  gegeben. Den am  „Tag der offenen Tür“ rund 60 Zuschauern, meist Schüler aus Münster,  erklärte er: „Im Wald darfst du nicht bauen, sonst bauen alle anderen auch.“

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