ProzessFußgänger bei Unfall in Overath getötet – Autofahrer hatte eine Whatsapp getippt

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Blumen und Kerzen liegen an der Stelle, an der sich an der Lindlarer Straße in Overath der tödliche Unfall ereignete.

An dieser Stelle in Overath-Immekeppel wurde ein Fußgänger vom Wagen eines durch sein Smartphone abgelenkten Autofahrers erfasst und getötet. (Archivbild)

Nach dem Tod eines Overather Fußgängers ist ein Autofahrer aus Rösrath wegen fahrlässiger Tötung zu sechs Monaten verurteilt worden. 

Rund zwei Jahre nach dem tödlichen Unfall eines 79-jährigen Fußgängers auf der Lindlarer Straße in Overath-Immekeppel ist ein 43-jähriger Autofahrer aus Rösrath wegen fahrlässiger Tötung zu sechs Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden.

Der Autofahrer hatte vor dem Bensberger Amtsgericht gestanden, während der Fahrt auf der Lindlarer Straße von Immekeppel in Richtung Untereschbach auf seinem Smartphone eine Whatsapp geschrieben zu haben. Hätte er die Augen stattdessen auf der Straße gehabt, hätte er laut Gutachten noch rechtzeitig bremsen und damit den Unfall vermeiden können, als der vor Ort als Trinker bekannte alte Herr auf die Straße trat.

Wie die Polizei nach dem Unfall berichtet hatte, war der 79-jährige Fußgänger am Freitag, 5. November 2021, gegen 17.20 Uhr „plötzlich auf die Lindlarer Straße getreten“. Er wurde dort vom VW des damals 41-jährigen Rösrathers erfasst. Dabei verletzte sich der Fußgänger so schwer, dass er zunächst von Ersthelfern, später von der Besatzung eines Rettungswagens reanimiert werden musste.

Nach Unfall in Overath-Immekeppel: Ärzte können nicht mehr helfen

Während der Unfallfahrer lediglich einen Schock erlitt, verstarb der alte Herr 70 Minuten nach dem schweren Unfall im Krankenhaus. Die Nachbarschaft reagierte damals mit tiefer Trauer: „Wir werden dich immer im Herzen tragen“ stand an einem Kreuz, das zusammen mit Blumen und Kerzen an der Unfallstelle aufgestellt wurde.

Vor dem Bensberger Amtsgericht zeigte sich der Angeklagte reuig. Er gab aber auch an, sich an den eigentlichen Unfall nicht mehr erinnern zu können. Seinen Führerschein durfte er trotz des tödlichen Unfalls behalten. Da er weder zu schnell gefahren war noch unter Drogen gestanden hatte, handelte es sich aus Sicht der Justiz um ein „Augenblicksversagen“, das nicht seine grundsätzliche Eignung zum Autofahren infrage stelle.

Gleichwohl war die von Richter Ertan Güven verhängte Strafe deutlich höher als die bei einer anderen soeben in Bensberg verhandelten fahrlässigen Tötung. Dabei war ein Handwerker (63), der beim Verlassen eines Parkplatzes in Rösrath einen Kleinkraftradfahrer übersehen und getötet hatte, von einer anderen Richterin zu einer Geldstrafe in Höhe von zwei Monatsgehältern verurteilt worden. Der Handwerker hatte allerdings auch nicht während der Fahrt Nachrichten geschrieben.

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