Herr K. darf nicht bauenOverath verlängert Baugenehmigung nach 35 Jahren nicht mehr

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Manfred Klaas vor seinem Grundstück in Heiligenhaus. Die Stadt will die Baugenehmigung nicht verlängern.

Manfred Klaas vor seinem Grundstück in Heiligenhaus. Die Stadt will die Baugenehmigung nicht verlängern.

Overath – Manfred Klaas aus dem Örtchen Heiligenhaus-Großschwamborn ist ein Ur-Overather, der in 80 Jahren noch nie gegen seine Heimatstadt einen Prozess geführt hat. Das ändert sich allerdings jetzt gerade, denn die Stadt verwehrt ihm neuerdings eine Baugenehmigung für ein 540 Quadratmeter großes Grundstück auf der Grenze von Innen- und Außenbereich.

Das Amt sieht die Fläche heute im geschützten Außenbereich, nachdem es zuvor über rund zwei Jahrzehnte eine Baugenehmigung erteilt und diese immer wieder gebührenpflichtig verlängert hat. Klaas hat Klage beim Verwaltungsgericht eingereicht.

„Ursprünglich erteilte Genehmigung rechtwidrig“

Der Diplom-Kaufmann mag nicht glauben, was ihm die heute zuständige Sachbearbeiterin der Stadt in einem Anhörungsschreiben mitgeteilt hat. Es treffe zwar zu, dass er 1998 eine Baugenehmigung für ein Einfamilienhaus bekommen habe, doch dafür könne er sich heute nichts mehr kaufen, denn: „Die Verlängerung kann abgelehnt werden, wenn die Bauaufsichtsbehörde erkennt, dass die ursprünglich erteilte Genehmigung rechtswidrig war.“

Klaas wundert sich: „Meint die Mitarbeiterin wirklich, dass das, was ihre Vorgänger und früheren Vorgesetzten bis hin zum damaligen Bau-Beigeordneten Wolfgang Bürger entschieden haben, falsch war?“

Klaas lässt Genehmigung seit 1986 verlängern

Der Reihe nach: Ende 1983 bekommt der junge Herr Klaas erstmals einen positiven Bauvorbescheid für sein geplantes Einfamilienhaus, damals noch vom Oberkreisdirektor des Rheinisch-Bergischen Kreises. 1986 gibt es sogar die Baugenehmigung für ein Einfamilienhaus mit Garage.

Da Klaas, wie er sagt, aber an anderer Stelle baut und auch sonst gut zu tun hat, lässt er sich diese Genehmigung immer wieder verlängern. Zwischenzeitlich, am 27. Dezember 1999, schickt ihm die Kommune einen Erschließungsbescheid über immerhin 11.463,95 DM (rund 5500 Euro) für Straßenbau, -entwässerung und -beleuchtung für sein Baugrundstück.

Bau-Beigeordneter gibt Verwaltungsmitarbeiterin recht

2002 wird die Baugenehmigung wieder verlängert, was ihn knapp einen Hunderter kostet, dieses Mal aber in Euro, und so geht es immer weiter. Insgesamt wird die Baugenehmigung laut Klaas 18 Mal gebührenpflichtig verlängert, bis ihm im Frühjahr 2021 die Versagung angekündigt wird, weil sich sein Grundstück im „Außenbereich“ befinde und in der Folge weitere Bebauung drohe.

Klaas wendet sich an den neuen Bau-Beigeordneten Thorsten Steinwartz: „Es ist fahrlässig zu behaupten, durch diese Bebauung würde eine weitere zügellose Bebauung eingeleitet. Diese brillante neue Erkenntnis der Verwaltung bedeutet ja nichts anderes als dass die Verwaltung der letzten 25 Jahre und vor allem auch 2017 unfähig war. Sehr interessant.“ Klaas appelliert: „Mein Vertrauen in die Zuverlässigkeit einer behördlichen Aussage der Stadt Overath ist verloren gegangen – vielleicht ist es wieder herzustellen.“

Streit muss vor Gericht geklärt werden

Beigeordneter Steinwartz bittet im Gespräch mit dieser Zeitung um Verständnis dafür, dass er sich zum konkreten Fall nicht im Detail äußern könne, da er jetzt bei Gericht liege. Grundsätzlich gelte aber, dass die Unterscheidung zwischen Innen- und Außenbereich heute anders gehandhabt werde als in früheren Jahren. Steinwartz: „Ich kann es verstehen, wenn es für einen Betroffenen schwer zu verstehen ist, dass eine Baugenehmigung nach vielen Jahren nicht mehr verlängert wird.“ Darum habe er sich ja auch mit Klaas zu einem ausführlichen Gespräch vor Ort getroffen.

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Auf weitere Nachfrage stellt sich der Beigeordnete eindeutig vor seine Mitarbeiterin und gegen die frühere Genehmigungspraxis: „Ich kannte den Fall vorher nicht. Und ich habe mich gewundert, wie der früher entschieden worden ist.“

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