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Kommentar

Schülerticket
Gesetzgebung wurde nicht zu Ende gedacht

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Ein Schild an einer Schulbushaltestelle ist zu sehen.

Der Gesetzgeber hat bei der Schülerbeförderung nicht an getrennt lebende Eltern gedacht.

Das Schülerticket selbst zu bezahlen sollte möglich sein, findet unsere Autorin Janina Rossignol.

Dass die Gesetzgebung häufig an der Lebensrealität der Menschen vorbei geht, ist nichts Neues, wird aber an Fällen wie dem Schülerticket immer wieder deutlich. Der Stadt sind per Gesetz die Hände gebunden und dass sie die Kosten für die Beförderung mit dem Schulbus in Zeiten angespannter Haushaltslagen nicht selbst tragen kann, ist auch verständlich.

Janina Rossignol

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Nicht verständlich ist jedoch, dass man den Eltern die Möglichkeit nimmt, das Kind auf eigene Kosten mit dem Schulbus fahren zu lassen. Für geschiedene berufstätige Eltern, wie die von Emelie, stellt ein verlässlicher und sicherer Schultransport eine größere Erleichterung dar als die Erstattung der Fahrtkosten. Stattdessen erschwert man der Schülerin den Schulweg, der Schulbus fährt trotzdem dieselbe Route und ihr Platz bleibt unbesetzt. Das alles wegen irgendwelcher Paragraphen. Betroffenen, denen es möglich ist, bleibt als umständliche Lösung eigentlich nur noch der Wechsel von Haupt- und Zweitwohnsitz.

Sabine Herkenrath-Müller und Bruno Miguel da Silva do Horto sind mit dieser Situation nicht alleine, schließlich lag die Scheidungsrate in Deutschland 2024 laut dem Statistischen Bundesamt bei etwa einem Drittel. Die hat der Gesetzgeber bei seiner Regelung völlig außer Acht gelassen.