Schwere Unfälle mit E-Scootern sind in Rhein-Berg dramatisch gestiegen – Was erlaubt ist mit den Flitzern und was nicht.
Schwere Unfälle vervierfachtPolizei schlägt bei E-Scootern in Rhein-Berg Alarm

Unfälle mit E-Scootern dramatisch gestiegen – Was erlaubt ist mit den Flitzern und was nicht.
Copyright: Britta Pedersen/dpa-Zentralbild/dpa (Symbolbild)
Sie sind praktisch, beliebt, zugleich aber auch alles andere als ungefährlich: Mit E-Scootern sind in diesem Jahr bereits 27 Menschen auf Rhein-Bergs Straßen verunglückt und teils schwer verletzt worden. „Das sind alarmierende Zahlen!“, sagt Thomas Schliwitzki, Leiter des Verkehrsdienstes der Kreispolizei. Im Vergleich zum Vorjahreszeitraum habe sich die Zahl der bei Unfällen mit E-Scootern Verletzten damit vervierfacht, so Schliwitzki.
„Besonders große Sorgen macht uns der Blick auf die verletzten Kinder und Jugendlichen“, so der Leiter des Verkehrsdienstes weiter. Denn auch bei Unfällen mit Kindern und Jugendlichen hat sich die Zahl der Verletzten vervierfacht. „In diesem Jahr verletzten sich 14 Jugendliche und zwei Kinder, die gar nicht erst einen E-Scooter hätten fahren dürfen, während es im Vorjahreszeitraum vier Jugendliche waren“, bilanziert Schliwitzki.
Wir möchten niemandem den Spaß am Fahren mit einem E-Scooter nehmen. Wir möchten einfach, dass Sie sicher ans Ziel kommen!
Das Mindestalter, um mit einem E-Scooter am Straßenverkehr teilnehmen zu dürfen, beträgt 14 Jahre. Eine vorherige Prüfung oder eine Fahrerlaubnis sind für die Nutzung eines E-Scooters laut Polizei nicht erforderlich. Allerdings benötige ein E-Scooter eine allgemeine Betriebserlaubnis sowie eine Haftpflichtversicherung, so der Leiter des Verkehrsdienstes der Polizei Rhein-Berg.
Oftmals sind die Zweiräder auch nicht dort unterwegs, wo sie fahren müssen. „Die Benutzung eines E-Scooters ist auf Radwegen, Schutzstreifen oder Radfahrstreifen erlaubt“, erläutert Schliwitzki. „Stehen diese nicht zur Verfügung, dürfen Fahrbahnen genutzt werden.“ Das Befahren von Gehwegen hingegen sei mit einem E-Scooter verboten, betont der Leiter des Verkehrsdienstes. Auch dürfe ein E-Scooter lediglich von einer Person gefahren werden. „Mehrere Personen sind auf einem E-Scooter verboten, da sie das Fahrverhalten stark beeinträchtigen“, so Schliwitzki. Wer alkoholisiert einen E-Scooter fahre, riskiere nicht nur seine und die Gesundheit anderer, sondern müsse auch mit empfindlichen Strafen rechnen.
„Für E-Scooter-Fahrende gelten die Alkoholgrenzwerte, die auch für alle anderen Kraftfahrzeugführer bindend sind“, so Schliwitzki. Und auch das Nutzen von Smartphones während der Fahrt sei wie beim Autofahren verboten. Eine Helmpflicht besteht zwar beim Fahren eines E-Scooters wie beim Fahrrad fahren in Deutschland nicht, dennoch empfiehlt die Kreispolizei das Tragen eines Kopfschutzes, der im Falle eines Sturzes vor schweren Kopfverletzungen schützen könne. Die Ordnungshüter kündigen zudem an, dass sie im Rahmen ihrer Verkehrskontrollen einen „noch größeren Fokus auf E-Scooter setzen. „Wir möchten niemandem den Spaß am Fahren mit einem E-Scooter nehmen“, sagt Schliwitzki. „Wir möchten einfach, dass Sie sicher ans Ziel kommen!“

