Corona-LockerungenDiese Regeln gelten in Rhein-Berg ab Mittwoch, 2. Juni

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Seit gestern hat auch das Freibad im Bensberger Milchborntal wieder geöffnet.

Seit gestern hat auch das Freibad im Bensberger Milchborntal wieder geöffnet.

Rhein-Berg – Ohne negativen Test ins Freibad, unter Auflagen wieder eine private Party veranstalten oder eine Kulturveranstaltung besuchen. Nachdem die Sieben-Tages-Inzidenz im Kreis an fünf Werktagen unter der 35er-Marke lag, treten ab heute weitere Lockerungen in Kraft. Doch der Krisenstab des Kreises warnt: Die Ansteckungsgefahr sei noch nicht vorbei (siehe „Freiheiten achtsam genießen“)

Neben lediglich vier Neuinfektionen meldete der Krisenstab des Kreises auch vier weitere Covid-19-Todesfälle (siehe „Corona-Lage“). Verstorben sind die vier Personen bereits zwischen dem 7. und dem 14. Mai. In die Statistik aufgenommen werden Todesfälle erst, wenn die Totenscheine vorliegen und damit die Todesursache zweifellos feststeht. Dies sei jetzt der Fall gewesen, so der Kreis am Dienstag.

Die ab diesem Mittwoch, 2. Juni, 0 Uhr, in Rhein-Berg geltenden Regelungen im Überblick:

Kontakte: Treffen im öffentlichen Raum sind ohne Begrenzung für Angehörige aus fünf Haushalten erlaubt. Außerdem sind Treffen für 100 Personen mit negativem Test aus beliebigen Haushalten erlaubt.

Gastronomie: Zum Besuch von Außengastronomie ist bereits seit Montag kein negatives Testergebnis mehr erforderlich. Für Innengastronomie muss ein negativer Tests vorliegen, zudem gilt eine Platzpflicht. Sobald die Landesinzidenz ebenfalls stabil unter 35 liegt (derzeit: 39,9): Innengastronomie ohne vorherige Tests möglich.

Einzelhandel: Im Handel des nichttäglichen Bedarfs darf wie seit Inkrafttreten der neuen NRW-Corona-Schutzverordnung am Freitag bereits ab einer Inzidenz unter 100 ohne vorherige Terminbuchung und negativen Test eingekauft werden. Ab Mittwoch entfällt die Sonderregel für Geschäfte mit einer Größe von über 800 Quadratmeter.

Sport: Unter freiem Himmel sowie in Innenräumen ist Kontaktsport mit bis zu 100 Personen möglich, sofern negative Tests vorliegen. Außen sind über 1000 Zuschauer erlaubt (maximal 33 Prozent der Kapazität). Innen sind bis zu 1000 Zuschauer (maximal 33 Prozent der Kapazität) erlaubt, sofern negative Tests, ein Sitzplan sowie eine Sitzordnung nach Schachbrettmuster vorhanden sind. Sobald die Landesinzidenz stabil unter 35 liegt (derzeit: 39,9), ist der Innensport ohne Test möglich. Ab 1. September 2021 (sofern Inzidenz unter 35 bleibt): Sportfeste ohne Personenbegrenzung mit genehmigtem Konzept (mit negativen Tests) erlaubt.

Freizeit: Freibäder dürfen ohne vorherigen Test öffnen. Bordelle und ähnliche Einrichtungen dürfen mit negativem Test öffnen. Clubs und Diskotheken mit Außenbereichen dürfen für bis zu 100 Personen öffnen, sofern negative Tests vorliegen. Ab 1. September 2021 (sofern die Inzidenz unter 35 bleibt): Clubs und Diskotheken dürfen den Innenbereich ohne Personenbegrenzung öffnen. Voraussetzung: negative Tests und ein genehmigtes Konzept.

Kultur: Veranstaltungen außen und innen sind mit bis zu 1000 Personen erlaubt, sofern ein Sitzplan, ein negativer Test sowie eine Sitzordnung nach Schachbrettmuster vorhanden sind. Nicht berufsmäßiger Probenbetrieb innen mit Gesang/Blasinstrumenten kann mit 30 beziehungsweise 50 Personen stattfinden, wenn ein negativer Test vorliegt. Ab 1. September 2021, sofern die Inzidenz unter 35 bleibt: Musikfestivals können mit bis zu 1000 Zuschauern stattfinden, wenn negative Tests und ein genehmigtes Konzept vorliegen.

Kinder-/Jugendarbeit: Gruppenangebote sind innen mit 30 und außen mit 50 Menschen ohne Altersbegrenzung, Maske und ohne Test erlaubt.

Schule: Die Schulen in NRW haben seit Montag (31. Mai) in allen Gebieten mit Inzidenz unter 100 wieder Präsenzunterricht ohne wechselnde Schülergruppen (Wechselunterricht).

Außerschulische Bildung: Außerschulische Angebote sind bei ausreichender Belüftung ohne Maske am festen Sitzplatz möglich. Sobald die Landesinzidenz ebenfalls unter 35 liegt (derzeit: 39,9), ist auch innen Präsenzunterricht ohne Test erlaubt.

Märkte/Messen: Jahr- und Spezialmärkte mit Personenbegrenzung sind möglich. Mit negativen Tests sind auch Kirmeselemente zulässig. Ab 1. September 2021 (sofern Inzidenz weiter unter 35): Auch Jahrmärkte mit Kirmeselementen sind ohne negative Tests erlaubt.

Private Veranstaltungen: Private Veranstaltungen sind außen mit bis zu 250 Gästen und ohne Tests möglich. Innen sind private Veranstaltungen mit bis zu 100 Gästen und negativen Tests möglich. Partys sind erstmals wieder erlaubt – außen mit bis zu 100 Gästen und innen mit bis zu 50 Gästen ohne Abstand, sofern negative Tests vorliegen.

Volksfeste: Ab 1. September 2021, sofern die Inzidenz unter 35 bleibt: Volksfeste, Schützenfeste, Stadtfeste und so weiter sind mit bis zu 1000 Besuchern möglich, sofern ein genehmigtes Konzept vorhanden ist. Liegt die Landesinzidenz unter 35, dürfen diese auch ohne Besucherbegrenzung stattfinden. Zahlreiche Großveranstaltungen wie das Bergisch Gladbacher Stadtfest im September sind allerdings bereits abgesagt.

Beherbergung/Tourismus: Busreisen ohne Kapazitätsbegrenzung sind möglich, wenn alle Teilnehmer aus Regionen mit Inzidenz von unter 35 kommen.

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