Chaos bei ImpfterminvergabeHotline und Website kollabierten

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Telefonbetrug

(Symbolbild).

Rhein-Berg – Auch am Tag nach dem Zusammenbruch von Telefonhotline und Internetseite zur Anmeldung von Impfterminen für über 80-Jährige  ist der Unmut bei Betroffenen groß – und  auch am Dienstag gab es von der verantwortlichen Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein (KVNO)  keine Antwort auf die bereits am Montag von der Redaktion gestellten Fragen, wann beispielsweise neue Impftermine freigeschaltet würden.

Man solle es doch einfach immer wieder versuchen, hatte Gert Bosbach  aus Kürten an der Hotline in  Erfahrung bringen können, um dann am Dienstag die Auskunft zu erhalten, dass bis Ende März alle Termine vergeben seien.

Das bestätigt auch Gert Koshofer, bei dem das Anmeldeprogramm während des Ausfüllens am Montag abstürzte und der seit Dienstag weiß, dass seine Daten nicht aufgenommen wurden. „Ich bin wie viele andere auch auf Null.“

Am Dienstagabend hieß es dann von der KVNO allgemein, es seien ausreichend Termine für alle Impfberechtigten verfügbar. Auch im Laufe der kommenden Tage würden immer wieder neue Termine eingestellt und freigeschaltet – so wie  die Impfstofffreigaben erfolgten.

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Aufgrund der überlasteten Anmeldewege der Kassenärztlichen Vereinigung hatten sich  auch zahlreiche Betroffene beim Rheinisch-Bergischen Kreis gemeldet, der am Dienstag nochmals darauf hinwies, dass die Vergabe von Terminen ausschließlich über die Kassenärztliche Vereinigung erfolge, telefonisch unter 0800-116 117 01 oder im Internet unter www.116117.de.

„Die Kreisverwaltung hat keinen Einfluss auf die Terminvergabe“, so Kreissprecherin Birgit Bär. Der Kreis gehe jedoch davon aus, dass die „anfänglichen Startprobleme“ bei der Kassenärztlichen Vereinigung „bald behoben“ seien. Eine Impfung ist ausschließlich mit einem vorher vereinbarten Termin und unter Vorlage des Personalausweises möglich. Ab dem 8. Februar soll auch das Impfzentrum in der  Gladbacher Rhein-Berg-Galerie öffnen. Zunächst reduziert: an sieben Tagen in der Woche lediglich von 14 bis 20 Uhr.

Der Kreis weist darauf hin, dass für über 80-Jährige mit Mobilitätseinschränkungen die Krankenkasse unter bestimmten Voraussetzungen die Fahrtkosten beispielsweise mit dem Taxi zum Impfzentrum erstatte. Eine Kontaktaufnahme mit der Krankenkasse sei daher ratsam. Erste Voraussetzung allerdings ist ein Termin fürs Impfen.

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