Schwimmende SolaranlagenNaturschützer sind gegen Photovoltaik auf der Großen Dhünn-Talsperre

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Eine Photovoltaik-Anlage schwimmt auf dem Baggersee Maiwald.

Auch wenn der Minister anderes durchblicken ließ: Schwimmende Solarstromanlagen schließt der Bergische Naturschutzverein (RBN) auf den meisten Wasserflächen im Kreisgebiet aus.

Während sich der Umweltminister aufgeschlossen für schwimmende Solaranlagen in Rhein-Berg zeigt, haben Naturschützer Bedenken.

Schwimmende Photovoltaik-Anlagen auf der Großen Dhünn-Talsperre: Während NRW-Umweltminister Oliver Krischer nach einem Besuch in Rhein-Berg laut Bergischem Naturschutzverein (RBN) verhalten verlauten ließ, dass er sich so etwas vorstellen könne, ist das für den RBN undenkbar. „Wenn bei diesem Besuch der RBN zugegen gewesen wäre, hätte er entschieden dagegen protestiert, ausgerechnet auf einer Trinkwassertalsperre bauliche Anlagen dieser Art zu etablieren“, so RBN-Vorsitzender Mark vom Hofe.

Nach unseren bisherigen Recherchen liegen bislang keine validen und aussagekräftigen Studien über die Auswirkungen von Floating-PV-Anlagen auf die Gewässerökologie künstlich erstellter Seen oder Talsperren vor.
Stellungnahme des Bergischen Naturschutzvereins (RBN)

„Wasser ist ein Lebensmittel, eines unserer höchsten zu schützenden Güter“, sagt der RBN-Vorsitzende. Wupperverband und Behörden unternähmen alle Anstrengungen, keine die Trinkwasserqualität negativ beeinflussende Faktoren zuzulassen. Zudem, so der RBN, habe sich die Große Dhünntalsperre als eines der bedeutendsten Gebiete in Nordrhein-Westfalen für Wasservögel sowohl als Lebensraum wie als Brutstätte und besonders als Rastplatz für Zugvögel herausgestellt.

Wanderung mit Mark vom Hofe in die Schutzzone I der Großen Dhünn-Talsperre bei der unverDHÜNNt-Aktion im Jahr 2007.

RBN-Vorsitzender Mark vom Hofe (r.) lehnt schwimmende Solaranlagen auf der Großen Dhünn-Talsperre (l.) grundsätzlich ab.

Die Kreisverwaltung hat nach dem Besuch des Umweltministers auf Antrag von CDU und Grünen im Kreistag eine Studie in Auftrag gegeben, welche künstlichen Gewässer im Kreisgebiet unter Umständen für schwimmende Photovoltaikanlagen in Frage kommen könnten. Die Studie wurde Anfang des Jahres nach RBN-Angaben unter anderem auch den Naturschützern zur Kenntnis gegeben, mit der Möglichkeit, dazu Stellung zu nehmen.

Die RBN-Stellungnahme fällt entsprechend ablehnend aus: „Nach unseren bisherigen Recherchen liegen bislang keine validen und aussagekräftigen Studien über die Auswirkungen von Floating-PV-Anlagen auf die Gewässerökologie künstlich erstellter Seen oder Talsperren vor“, heißt es in der Stellungnahme des RBN. Solche Studien seien aber „Grundlage einer objektiven Betrachtung, um einschätzen zu können, wie sich beispielsweise der Artenbestand am Rande des Gewässers möglicherweise verändert oder welche Wirkung Schatten werfende großflächigere ungewohnte Einrichtungen auf besonders die Vogelwelt“ hätten, aber auch wie diese Anlagen die Unterwasserwelt möglicherweise beeinflusse.

RBN bezieht auch zu Grube Cox und Bensberger See Stellung

Der RBN lehnt das Vorhaben, schwimmende Photovoltaikanlagen auf Gewässern im Rheinisch-Bergischen Kreis zu installieren, daher „in weiten Teilen grundsätzlich ab“. Seine Begründung:

Grube Cox bei Bergisch Gladbach-Heidkamp aus der Vogelperspektive.

Auch zur Grube Cox in Bergisch Gladbach-Heidkamp bezieht der Bergische Naturschutzverein Stellung.

Erstens handele es sich bei den künstlichen Gewässern Ziegeleier Loch (Wermelskirchen), Grube Cox (Bergisch Gladbach) und Grünewaldteich (Königsforst, Nähe Untereschbach) um festgesetzte Naturschutzgebiete, die im Zuge von unterschiedlichen Abgrabungen vor mindestens 50 Jahren entstanden sind und sich seither aufgrund nicht vorgenommener Verfüllungen oder baulicher Nutzungen zu „herausragenden Bereichen für die Artenvielfalt“ entwickelt hätten, was seinen Niederschlag in der Ausweisung als Naturschutzgebiet, im Fall des Grünewaldteichs sogar als FFH-Gebiet, gefunden habe. Insbesondere der Grünewaldteich wird ebenso wie die Grube Cox von Ornithologen regelmäßig beobachtet.

Naturschützer sehen Gefahr für den Schutz von Vögeln und Gewässer

Und was Deutschlands zweitgrößte reine Trinkwassertalsperre an der Großen Dhünn angeht: „Ihre Uferbereiche sind mindestens in der 100-Meter-Zone Naturschutzgebiet, in weiten Teilen darüber hinaus“, betont der RBN. Das hohe Schutzgut „Trinkwasser“, das sowohl eine Absperrung des Gebiets nach sich ziehe als auch die Nutzung der Wasserfläche für Freizeitaktivitäten ausschließe, dürfe nicht aufgegeben werden, um es durch bauliche Anlagen für erneuerbare Energien mit nicht erforschten Konsequenzen zu gefährden, so der RBN. Hinzu komme, dass die Große Dhünn-Talsperre weit über das Kreisgebiet hinaus ein „Hotspot der Vogelwelt“ sei.

Die Große Dhünn-Talsperre aus der Vogelperspektive.

Die Große Dhünn-Talsperre ist nicht nur wegen des Trinkwassers stark geschützt, sondern auch wegen der einmaligen Natur um sie herum.

Der Bensberger See hat aus Sicht des Arten- und Naturschutzes laut RBN am Rande des Walds zwischen Refrath und Bensberg eine „nennenswerte Bedeutung“, ist aber nicht als Naturschutzgebiet ausgewiesen und aufgrund der Freizeitaktivitäten in weiten Bereichen ein eher vorbelasteter Standort. „Seine Eignung für eine Floating-PV-Anlage müsste näher untersucht werden, insbesondere was die Nähe zum nächsten Einspeisepunkt angeht“, so der RBN. So sehen es die Naturschützer als kritisch,   wie viele nachgelagerte Eingriffe in Natur und Landschaft gegebenenfalls durch Leitungsbau nötig seien.

Grundsätzlich gilt für den RBN, Photovoltaik-Anlagen auf Gewässern oder im Freiland erst dann in Anspruch zu nehmen, wenn auf vorhandenen großen Flachdächern auf öffentlichen Gebäuden, Industrie- und Gewerbehallen, Parkhäusern und ähnlichen entsprechende Anlagen erstellt worden sind, damit kein zusätzlicher Flächenverbrauch anfalle und an bereits vorhandene Leitungsstrukturen angeschlossen werden könne.

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