Mordprozess gegen RösratherIrrfahrt und Mord unter Drogeneinfluss

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Im Schwurgericht: (v.l.) Der Angeklagte mit seinen Verteidigern Dietmar Bonn und Marc Piel.

Im Schwurgericht: (v.l.) Der Angeklagte mit seinen Verteidigern Dietmar Bonn und Marc Piel.

Köln/Rösrath – Verschüchtert und irgendwie beschämt wirkend wird am Dienstag ein wegen Mordes angeklagter Rösrather (28) auf Saal 7 des Kölner Landgerichts geführt. Mit schwachem Kopfnicken beantwortet er die Personalienfeststellung des Gerichts. Dann folgt er mit gesenktem Kopf der Verlesung der Anklage, die sich anhört, als könnte sie das Exposé für ein schlechtes Roadmovie abgeben. Denn der Hauptanklagevorwurf, einen 42-Jährigen mit einem Messerstich in den Oberschenkel getötet zu haben, ist nur der Höhepunkt eines von Straftaten gezeichneten Tages.

Seinen Ausgang nahm der tragische Tattag laut Staatsanwaltschaft am frühen Morgen des 15. Septembers 2019 auf der Polizeiwache in Overath, wo der Angeklagte sich wegen Fahrens unter Kokaineinfluss einer Blutprobe unterziehen musste.

Anklage sieht Rache als Motiv

Als er die Wache verlässt, soll er sich eines Dacias bemächtigt haben, der mit steckendem Schlüssel auf einem Parkplatz stand. Anschließend soll der Russlanddeutsche eine regelrechte Amokfahrt ins benachbarte Rösrath hingelegt haben. Auf dem Weg soll er gleich mehrere geparkte Fahrzeuge gerammt und zum Teil schwer beschädigt haben. Am Ziel, einem Mehrfamilienhaus in Rösrath, angekommen, habe der Angeklagte den ebenfalls beschädigten Dacia quer auf der Fahrbahn stehen und mit geöffneter Fahrertür zurückgelassen.

Am Nachmittag soll er dann von einem Fenster in einer Wohnung aus das spätere Opfer in Begleitung eines weiteren Mannes auf der Straße gesehen haben. Zu dem Zeitpunkt habe der Angeklagte fälschlicherweise geglaubt, so die Anklage, dass der 42-Jährige ihn wegen „Führens einer Waffe“ bei der Polizei angeschwärzt habe. Er soll den 42-Jährigen und seinen Begleiter zu sich in die Wohnung gerufen haben, um sich zu rächen.

Festnahme auf einem Rastplatz

Mit einem Messerstich ins Bein habe der Angeklagte dem 42-Jährigen die „Oberschenkelschlagader durchtrennt und die Oberschenkelvene eröffnet“, was zu einer starken Blutung geführt habe. Als das Opfer mit seinem Handy die Rettung rufen wollte, soll der 28-Jährige ihm das Mobiltelefon abgenommen und mit einem Gürtel versucht haben, die Wunde abzubinden.

Durchs Treppenhaus und mittels eines Fahrstuhls soll der Angeklagte den 42-Jährigen in den Keller geschafft haben. Von dort, davon geht die Anklage aus, habe der 28-Jährige sein Opfer zunächst zu einem Auto und anschließend in ein Krankenhaus bringen wollen. Als er realisierte, dass ihm dies unbemerkt nicht gelingen werde und der zweite Mann sich in einem unbeobachteten Moment aus dem Staub gemacht hatte, soll er den 42-Jährigen zurückgelassen haben. Das Opfer verblutete noch an Ort und Stelle.

Nach einer Fahndung wurde der 28-Jährige fünf Tage später auf der Rastanlage der Autobahn 59 bei Porz festgenommen. Seither sitzt er in Untersuchungshaft. Bei Prozessbeginn blieb unklar ob sich der Angeklagte zu den Vorwürfen äußern wird.

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