Der Angeklagte sprengte mit einem Messer bewaffnet eine Party in Rösrath. Er hatte 2,5 Promille im Blut und wurde zu 400 Euro Buße verurteilt.
Vor GerichtBetrunkener sprengte mit Messer Party in Rösrath

Ein junger Mann stand vor in Bergisch Gladbach Gericht, weil er betrunken und bewaffnet auf einer Party randalierte.
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Mit Alkohol und Kokain hat sich ein 22-jähriger Rösrather zunächst selbst „abgeschossen“ und anschließend eine Gruppe jugendlicher Partygäste mit einem Messer bedroht.
Am Freitag stand er deswegen vor Gericht und bekam ein mildes Urteil: Einstellung des Verfahrens gegen 400 Euro Buße, zahlbar an die Caritas-Drogenhilfe. Es war in der Nacht zum 23. Oktober, als Gerd P. (Name geändert) ordentlich „feierte“. Zusammen mit vier Freunden kaufte der Azubi Wodka, Bier und Whiskey und vertilgte mit ihnen den Stoff umgehend auf der Mauer eines Überlaufbeckens, auf dem man offenbar schön feiern kann.
Angeklagter kam nach Zurückweisung wieder
Später, das ergab sich aus der Zeugenaussage eines 15-Jährigen, suchten die jungen Männer eine Party mit lauter Jugendlichen auf. Die Teenager baten die Zecher jedoch zu gehen, was sie zunächst auch alle taten. Mitten in der Nacht kam Gerd P. zurück, den Mund mit einem roten Halstuch maskiert, in der Hand ein langes Küchenmesser. In diesem Aufzug stand er vor der Tür des Hauses und wandte sich dem 15-jährigen Justin zu, der die Tür gerade schließen wollte.
Justin lief erschrocken ins Haus und schlug Alarm; die aufgescheuchten Jugendlichen verrammelten das Gebäude. Laut Anklage bedrohte Gerd P. noch weitere Jugendliche, die ihm entgegentraten. Vor Gericht gab der junge Kampftrinker an, sich an überhaupt nichts erinnern zu können. Er wisse nur noch, dass er am nächsten Morgen in Marienheide aufgewacht sei.
Dort habe ihn seine Mutter abgeholt. Er habe sie aber seit dem Tag nicht mehr gesehen oder gesprochen. Der Richter konnte anhand der Ermittlungsunterlagen mehr Licht in die Sache bringen: Die Polizei fing Gerd P. in der Nacht ein, eine Blutprobe ergab 2,5 Promille im Blut plus Kokain, womit der junge Mann nicht mehr gewahrsamsfähig war. Stattdessen wurde er mit einem Krankenwagen noch in der Nacht in die Alkoholklinik nach Marienheide gebracht, was ihm übrigens hinterher auch in Rechnung gestellt wurde.
Da im Prozess aber mangels Gutachtens nicht klar war, ob Gerd P. in der Nacht voll, vermindert oder gar nichts schuldfähig war, der Trinker auch niemanden verletzt hatte und Einsicht beteuerte, durfte er mit Buße statt Strafe das Gericht verlassen.

