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ProzessRösrather Autofahrer bringt Freund in die Bredouille – Blitzer-Lüge fliegt auf

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Radar Blitzer Kontrolle Radarkontrolle Foto: dpa

Nachdem er in einer Tempokontrolle geblitzt worden war, gab ein 32-jähriger Rösrather einen Freund als Fahrer an, kam damit aber nicht durch. 

Viel zu schnell ist ein Rösrather durch eine Tempo-30-Straße gefahren. Jetzt hat auch noch sein Freund Ärger – obwohl er gar nicht dabei war.

Einen guten Freund in die Bredouille gebracht hatte ein 32-jähriger Familienvater aus Rösrath, als er den Kumpel nach einer Radarkontrolle als den Fahrer seines in einer Rösrather Wohnstraße geblitzten Autos angab. Die Lüge flog auf, und am Donnerstag stand der Familienvater als Angeklagter vor Gericht, gestand und wurde verurteilt; auf seinen Kumpel kommt ebenfalls ein Verfahren zu.

Vor beinahe elf Monaten, am 15. August 2022, war Karosseriebauer Alexander P. (Name geändert) mehr als 50 Prozent zu schnell über die Schillerstraße in Rösrath gefahren und wurde dabei geblitzt. 30 sind dort erlaubt, 48 war er nach Toleranzabzug gefahren. Das war für ihn gleich in mehrfacher Hinsicht misslich: nicht allein wegen des fälligen Bußgeldes, sondern vor allem, weil er gar keinen gültigen deutschen Führerschein hatte, was er auch wusste.

Die Lüge des Rösrathers fiel auf

Also ging Alexander P. hin, sprach mit seinem Freund Markus M. über die Sache und gab dann am Mitte Dezember im Anhörungsbogen der Kreisverwaltung an, nicht er, sondern Markus M. sei gefahren. Da die beiden Männer keine Ähnlichkeit miteinander hatten, das Blitzerfoto dafür aber eine richtig gute Qualität, fiel die Lüge den Ordnungshütenden im Kreishaus auf und ein Ermittlungsverfahren kam in Gang.

Bei seinem Strafprozess am Donnerstagvormittag legte der Angeklagte vor Richterin Birgit Brandes sofort ein Geständnis ab. Ja, er habe seinem Freund sein Problem geschildert und der habe ihm angeboten, für ihn in die Bresche zu springen.

Jetzt hat auch der Freund Ärger

Markus M. bestätigte als Zeuge diese Angaben umgehend – obwohl ihn die Richterin vorher noch darauf hingewiesen hatte, dass er sich natürlich nicht selbst belasten müsse. Ja, das habe die Richterin, „aber es war so“, bekräftigte der 45-jährige Zeuge seinen Willen, für die Sache auch geradezustehen.

„Das war keine gute Idee“, beschied die Richterin die beiden Rösrather. Denn aus falsch verstandener Freundschaft haben nun beide Ärger mit den Strafverfolgungsbehörden und nicht nur einer.

Rösrather nimmt Urteil an

Karosseriebauer Alexander P., der bereits einmal wegen Fahrens ohne Führerschein verurteilt worden war und ein weiteres Mal wegen eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz, verurteilte Richterin Brandes am Ende, dem Antrag des Staatsanwaltes folgend, wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und falscher Verdächtigung zu 900 Euro Geldstrafe.

Was mit Markus M. passiert, der Alexander P. zunächst gedeckt hatte, ist noch offen. Der Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft hat einen Vermerk in die Akten geschrien; ob die Kölner Anklagebehörde nun ein Verfahren etwa wegen Strafvereitelung einleitet, wird in Köln entschieden.

Dagegen ist der Richterinnenspruch gegen Alexander P. sofort rechtskräftig geworden. Sowohl der Angeklagte, der sich für seinen Fehler vor Gericht ausdrücklich entschuldigt hat, als auch der Staatsanwalt nahmen die Entscheidung an.