Was das Veterinäramt des Rheinisch-Bergischen Kreises Haltern von Geflügel, aber auch Katzenbesitzern rät.
Verbreitung durch WildvögelWie Vögel und Katzen vor der Vogelgrippe geschützt werden können

In Schleswig-Holstein hat sich die Vogelgrippe ausgebreitet. Nun warnt auch das Veterinäramt des Rheinisch-Bergischen Kreises.
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Die aktuellen Vogelgrippefälle in Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern alarmiert auch bergische Geflügelhalter. Und nicht nur die. Da in Norddeutschland insbesondere Zugvögel wie Kraniche an der Vogelgrippe verendet sind, könnte die mit dem Zug der Vögel in die südlichen Winterquartiere rasch auch in Rhein-Berg auftreten.
„Weil der Vogelzug immer noch anhält, können in den nächsten Tagen auch im Rheinisch-Bergischen Kreis Wildvögel tot aufgefunden werden“, schätzt Kreisveterinär Dr. Thomas Mönig die aktuelle Lage ein. Dass sich Menschen mit dem aktuellen Vogelgrippevirus anstecken, halten Experten „im normalen Umfang“ für nicht realistisch. Dennoch sollten tot aufgefundene nicht mit bloßen Händen angefasst werden.
Nicht alle Vögel schaffen es in den Süden
Kreisveterinär Mönig weist daraufhin, dass auch ein tot aufgefundener Vogel nicht unbedingt ein Opfer der Vogelgrippe sein müsse, denn der Vogelzug sei für alle wandernden Vögel ein Kraftakt, für den sie alle Reserven mobilisieren müssten, so der Tiermediziner: „Für den einen oder anderen Zugvogel sind die Anstrengungen dann einfach zu viel.“
Aber: Dennoch bestehe die Möglichkeit, dass Wildvögel, die das Kreisgebiet überfliegen oder hier Rast machen, den Erreger der Vogelgrippe im Gepäck hätten, so Rhein-Bergs Kreisveterinär. Verendete Vögel sollten daher in keinem Fall ohne Handschuhe angefasst werden. „Auch Katzen sollten von toten Vögeln ferngehalten werden, da diese empfindlicher als beispielsweise Hunde auf den Erreger der Vogelgrippe reagieren“, warnt Kreisveterinär Mönig.
Das rät das Veterinäramt
Halterinnen und Halter von Geflügel, so rät der Leiter des Kreisveterinäramtes, sollten die bekannten Biosicherheitsaspekte beachten:
• Wildvögel sollen nicht gefüttert werden
• Futter und Tränkewasser für Wildvögel sollen für Geflügel unzugänglich angeboten werden
• Die Ausläufe von Geflügel sollten ausnahmslos mit separater Stallkleidung und Schuhen betreten werden, weil auch an der Schuhunterseite anhaftender Kot zu einer Weiterverbreitung beitragen kann
• Futter, Einstreu sowie sonstige Gegenstände, mit denen Geflügel in Berührung kommen kann, müssen laut Kreisveterinär für Wildvögel unzugänglich aufbewahrt werden.
Vögel vor herabfallendem Kot schützen
„Da niemand voraussagen kann, wie sich die Situation in diesem Herbst entwickeln wird, sollte jeder Geflügelhalter vorbeugend bereits jetzt prüfen, wie das Geflügel bei einer etwaigen Stallpflicht vor herabfallendem Kot von überfliegenden Wildvögeln von oben und auch seitlich geschützt werden kann“, rät Kreisveterinär Mönig.
Tot aufgefundene Vögel sollten dem Veterinäramt telefonisch unter der Rufnummer (0 22 02) 13 28 15 oder per E-Mail an die folgende Adresse gemeldet werden: veterinaer@rbk-online.de. Für Rückfragen sollten Ratsuchende in der E-Mail oder gegebenenfalls auf dem Anrufbeantworter des Veterinäramtes eine erreichbare Telefonnummer angeben, rät der Kreisveterinär.

