„Schädigendes Spießrutenlaufen“Ex-Bürgermeister von Bedburg freigesprochen

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Gunnar Koerdt musste sich vor Gericht verantworten.

Bedburg/Wiesbaden – Gunnar Koerdt, von 2004 bis 2014 Bürgermeister in Bedburg und in der zurückliegenden Legislaturperiode Fraktionsgeschäftsführer der Wiesbadener CDU, ist jetzt nach fünf Verhandlungstagen vom Amtsgericht Wiesbaden freigesprochen worden.

Ihm und den Mitangeklagten Bernd Wittkowski (damals Parlamentarischer Geschäftsführer) und Bernhard Lorenz (Ex-Fraktionsvorsitzender) sei die ihnen von der Staatsanwaltschaft vorgeworfene, über drei Jahre zurückliegende vorsätzliche Untreue und der versuchte gemeinschaftliche Betrug nicht nachzuweisen.

Klage gegen eine Wisebadener Zeitung

Lorenz hatte gegen eine Wiesbadener Zeitung und deren Redakteurin wegen unzutreffender Berichterstattung geklagt und die Kosten für einen Kölner Spitzenanwalt in Höhe von über 40 000 Euro aus der Fraktionskasse und ersatzweise aus der Stadtkasse refinanziert wissen wollen. Der damalige Fraktionschef hatte Wittkowski und Koerdt veranlasst, die Übernahme der Kosten zu beantragen. „Fraktion und Stadtverordnetenversammlung hatten dem jeweils einstimmig zugestimmt“, betonte Koerdt. Daraufhin hatten Wittkowski und Koerdt den Mandatsauftrag an den Anwalt unterschrieben.

„Es blieb nach Auffassung des Gerichts möglich, dass sie dachten, dass Fraktionsmittel hierfür verwendet werden dürfen. Zudem konnten sie möglicherweise davon ausgehen, dass die Stadt Wiesbaden entsprechend der Beschlusslage des Ältestenausschusses diese Kosten erstatten werde“, teilte Doris von Werder, zuständige Richterin am Wiesbadener Amtsgericht, auf Anfrage mit. Zwar sei nicht ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Vergütungsvereinbarung mit der Fraktion abgeschlossen war und nicht persönlich mit dem Stadtverordneten Lorenz. Möglicherweise aber hätten die Beteiligten dieses Detail bei dem Antrag auf Kostenerstattung an den Ältestenausschuss für „irrelevant“ gehalten.

Ex-Bürgermeister von Bedburg sieht sich bestätigt

Durch die Öffentlichmachung des gerichtsanhängigen Vorgangs sei es in Bedburg zu einem „schädigenden Spießrutenlaufen gegen mich und Mitglieder meiner Familie“ gekommen, beklagte Koerdt im Gespräch mit dieser Zeitung, „obwohl ich in Bedburg keine öffentliche Person mehr bin“. Er und seine beiden Mitangeklagten hätten „niemanden getäuscht“. Die Verwendung von Fraktionsmitteln sei „nicht verboten“. Dieser Meinung sei das Gericht jetzt gefolgt.

Geld sei, so Koerdt, bislang noch nicht an den Anwalt geflossen. Der werde den Betrag jetzt mit einer Zivilklage gegen die Auftraggeber einfordern. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft hat, wie von Werder mitteilt, Rechtsmittel eingelegt.

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