Bergheim„Keine Anhaltspunkte“ im Fall des fast verhungerten Kindes

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Rathaus Bergheim

Das Bergheimer Rathaus (Archivbild)

Bergheim – Die Stadtverwaltung äußert sich erstmals zu dem Fall des fast verhungerten Bergheimer Kindes. Einer 24-jährigen Mutter wird vorgeworfen, ihre Tochter beinahe verhungert haben zu lassen. Die Frau sitzt seit September in Untersuchungshaft, im April beginnt der Prozess vor dem Kölner Landgericht, die Anklage lautet auf versuchten Mord.

„Der Kreisstadt ist bekannt, dass in einem Fall einer Kindeswohlgefährdung Anklage erhoben wurde“, heißt es aus dem Rathaus. Von Beginn an habe man vollumfänglich mit den Ermittlungsbehörden kooperiert. Weiter heißt es: „Dieser Fall gab seinerzeit – im September 2020 – Anlass zum sofortigen und entschlossenen Handeln seitens der Verwaltungsführung.“ Man habe die organisatorischen Abläufe und die Strukturen im Jugendamt und im Informations- und Bildungszentrum geprüft.

Bergheim: „Notwendige arbeitsrechtliche Schritte wurden ergriffen“

Nach der Berichterstattung in dieser Zeitung hatten sich Politikerinnen und Politiker bestürzt gezeigt. Sowohl die CDU- als auch die SPD-Fraktion hatten für den Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie beantragt, den Punkt auf die Tagesordnung setzen zu lassen. Der Tenor: Wie konnte so etwas passieren?

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Die Verwaltung: „Diese Überprüfung, die auch in mehreren Dienstbesprechungen reflektiert wurde, ergab keine Anhaltspunkte, sowohl die vorhandenen Strukturen zu verändern als auch in weiteren Fällen tätig zu werden, die aus diesem Anlass nochmals gesondert betrachtet und bewertet wurden.“

Zu den möglichen Konsequenzen heißt es, dass man eine umfassende arbeitsrechtliche Bewertung vorgenommen habe. Und „notwendige arbeitsrechtliche Schritte wurden ergriffen“. Detailliert dürfe sich die Verwaltung nicht äußern, „zum Schutz aller betroffenen Personen sowie aus Gründen des Sozialdatenschutzes“.

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