Mehr als 5000 Euro gefordertEon schickte immer wieder Rechnungen an tote Bergheimerin

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Symbolbild eines Zählerstands.

Der Energieversorger Eon verschickte hartnäckig Rechnungen an die Adresse einer verstorbenen Bergheimerin (Symbolbild).

Aller Erklärungen und Widersprüche liefen ins Leere – der Sohn der Verstorbenen musste sich schließlich einen Anwalt nehmen.

Es ist nicht ungewöhnlich, dass nach einem Todesfall noch gelegentlich Post, auch eine Rechnung, an die verstorbene Person eintrifft. Im Laufe eines Lebens sammeln sich viele Verträge an, nicht immer haben die Hinterbliebenen kompletten Einblick in alles, was eventuell noch gezahlt oder gekündigt werden müsste.

Was der Sohn einer Frau aus Bergheim erlebte, geht über das Gewöhnliche jedoch weit hinaus: Zwischen dem 2. August 2022 und dem 9. Februar 2023 erreichten ihn zehn Schreiben, die an seine verstorbene Mutter adressiert waren – alle vom selben Unternehmen, dem Energieversorger Eon, obgleich der Sohn diesen schon nach dem ersten Brief über den Tod seiner Mutter informiert hatte.

Briefe von Eon immer wieder an tote Mutter adressiert

„Er wies Eon auch auf den Umstand hin, dass ihm die im Schreiben angegebene Vertragsnummer nicht bekannt sei und gegebenenfalls dem Mieter der Immobilie zuzuordnen war“, sagt Rechtsanwalt Markus Gebhardt, den der Betroffene zurate zog, als ihm die unfreiwillige Korrespondenz zu viel wurde.

Dennoch ging ein neuer Brief ein, der Hinweise zum digitalen Stromzähler enthielt. Wieder verwies der Sohn der Verstorbenen auf den Mieter. Dessen ungeachtet folgte Ende August 2022 die Forderung einer Abschlagszahlung in Höhe von 1978 Euro. „Mein Mandant wandte sich telefonisch an Eon und teilte den Sachverhalt erneut mit“, schildert Gebhardt. Ein Mitarbeiter habe mitgeteilt, dass der Fall in Bearbeitung sei.

Obgleich die Adressatin nicht mehr lebte und ihr Sohn nach wie vor die Vertragsnummer nicht den Papieren seiner Mutter zuordnen konnte, traf am 20. Oktober 2022 eine Forderung zu einer Schlussrechnung in Höhe von 5161 Euro ein – „erneut an die verstorbene Mutter adressiert“, so der Anwalt: „Die Schlussrechnung selbst fehlte allerdings.“

Mein Mandat empfindet das Vorgehen der Firma als im höchsten Maße pietätlos
Markus Gebhardt, Rechtsanwalt

Es folgten weitere Schreiben, darunter eine Mahnung und die Androhung eines Inkassoverfahrens. Weder ein anwaltliches Schreiben noch die Einsendung einer Kopie der Sterbeurkunde, einmal per Post, einmal per Mail, habe die Angelegenheit bereinigen können, schildert der Bergheimer Anwalt, der über die Presse auf einen ganz ähnlich gelagerten Fall in Kassel aufmerksam wurde: Auch dort bekam ein Paar über Monate hinweg Rechnungen und Mahnungen von Eon, ohne deren Vertragspartner gewesen zu sein.

„Da ansonsten keine Reaktion erfolgte“, wandte Markus Gebhardt sich an die Pressestelle des Unternehmens. Dort sei ihm zwar mündlich zugesagt worden, man werde sich der Sache annehmen, geschehen sei jedoch nichts.

„Mein Mandat empfindet das Vorgehen der Firma als im höchsten Maße pietätlos und die beharrliche Ignoranz als unverschämt“, sagt Gebhardt. Eon teilte auf Anfrage mit: „Das hätte nicht passieren dürfen. Wir bedauern dies sehr und können uns vorstellen, dass das für die Hinterbliebenen eine zusätzliche Belastung dargestellt hat.“ Einer der Mitarbeiter habe den anfänglichen Widerspruch nicht korrekt umgesetzt, der Vorgang sei nun korrigiert. Man bemühe sich, derartige Fehler zu verhindern. Es handele sich bei den genannten Fällen aber um individuelle Konstellationen,

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