Im Rhein-Erft-Kreis werden viele Kleine Waffenscheine beantragt – die Gewerkschaft der Polizei schlägt Alarm.
In nur fünf Jahren40 Prozent mehr Kleine Waffenscheine im Rhein-Erft-Kreis vergeben

In einem Waffengeschäft wird das Magazin einer Schreckschusspistole vom Typ Walther P88 Compact Kaliber 9mm PAK mit Schreckschusspatronen geladen.
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Immer mehr Bürger im Rhein-Erft-Kreis legen sich Waffen zu. Auf Anfrage dieser Zeitung teilte die Polizei mit, dass die Zahl der beantragten Kleinen Waffenscheine im Rhein-Erft-Kreis von 2020 bis 2025 von 5700 auf etwa 8000 zugelegt hat – ein sprunghafter Anstieg von etwa 40 Prozent. Ein Kleiner Waffenschein genehmigt das Führen von Schreckschuss-, Signal- und Reizstoffwaffen (siehe Kasten).
Über die Gründe für die Zunahme kann nur gemutmaßt werden. Die Bürgerinnen und Bürger fühlen sich offenbar nicht mehr so sicher, wie früher, haben häufiger Angst, Opfer einer Straftat zu werden und verspüren das Verlangen nach mehr Sicherheit und den Wunsch nach privater Bewaffnung.
Gewerkschaft: Situationen könnten durch Waffen eskalieren
Die Polizeigewerkschaft steht der Entwicklung kritisch gegenüber, denn ein Mehr an Waffen steigere nicht unbedingt die Sicherheit. In Konfliktsituationen dienten Waffen nämlich nicht immer der Selbstverteidigung, sondern könnten Gewaltsituationen erst zum Eskalieren bringen. Thomas Stotzem, Vorsitzender der Gewerkschaft der Polizei im Rhein-Erft-Kreis, sagt: „Die Bürgerinnen und Bürger im Kreis können sich auf ihre Polizei verlassen, die die Sicherheit rund um die Uhr gewährleistet. Eine individuelle Bewaffnung ist hier eher kontraproduktiv. Sie birgt immer die Gefahr, dass Situationen eskalieren, zumal Schreckschuss- und Gaswaffen scharfen Waffen zum Verwechseln ähnlich sind.“
Auch NRW-GdP-Chef Patrick Schlüter betonte unlängst, dass mehr Waffen auf den Straßen die Arbeit der Polizei nicht leichter mache und appellierte, dem Rechtsstaat mehr zu vertrauen.
Großer Waffenschein für Objekt- oder Personenschutz
Wesentlich geringer fällt die Zahl der registrierten Waffenschein-Besitzer (Großer Waffenschein) aus. Wie die Polizei Rhein-Erft mitteilt, sind seit 2020 jährlich zwischen drei und sieben neue Personen mit einem Waffenschein bei der Waffenbehörde registriert worden. „Hierbei handelt es sich in erster Linie um Personen, die mit den Aufgaben des Objekt- oder Personenschutzes betraut sind“, so Hauke Weigand, Sprecher der Behörde auf Anfrage.

Innerhalb von wenigen Jahren ist die Zahl der beantragten Kleinen Waffenscheine im Rhein-Erft-Kreis von 5700 auf 8000 gestiegen.
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Die Auflagen, einen Waffenschein zu erlangen, sind recht hoch. „Die Waffenbehörde prüft jede Beantragung eines Waffenscheins sehr genau. Neben der Volljährigkeit müssen auch eine sogenannte Waffensachkunde sowie ein Bedürfnisnachweis erbracht werden. Ebenfalls müssen die Zuverlässigkeit und die persönliche Eignung festgestellt werden. In einem letzten Schritt sind die sichere Aufbewahrung und eine Haftpflichtversicherung nachzuweisen“, so Weigand weiter.
Kontrolle durch die Polizei
Und wie kontrolliert die Polizei die ordnungsgemäße Aufbewahrung der Schusswaffen? „Die Waffenbehörde lässt sich zunächst die sichere Aufbewahrung der Waffen durch geeignete Nachweise belegen und kontrolliert die sichere Aufbewahrung der Schusswaffen durch unangemeldete Vorortkontrollen. Dies gilt nur für Besitzer erlaubnispflichtiger Waffen“, so der Sprecher weiter.
Informationen zum Besitz von Waffen
Generell unterscheidet man zwischen der Waffenbesitzkarte (WBK), dem Waffenschein und dem Kleinen Waffenschein. Die Waffenbesitzkarte erlaubt den Besitz von erlaubnispflichtigen Waffen und Munition. Typische Beispiele sind Sportschützen oder Jäger. Die Waffen müssen stets ungeladen und getrennt von Munition transportiert werden. Die Waffen dürfen nicht schussbereit sein.
Der Waffenschein (Großer Waffenschein) wird äußerst selten vergeben, weil die Auflagen sehr hoch sind. Nachweißlich gefährdete Personen, Personenschützer oder Mitarbeiter von Bewachungsunternehmen erhalten die Genehmigung. Sie erlaubt das Führen von geladenen Schusswaffen in der Öffentlichkeit.
Der Kleine Waffenschein beschränkt sich auf das Führen von Schreckschuss,- Reizstoff- und Signalwaffen in der Öffentlichkeit. Der Kauf oder Erwerb dieser Waffen ist ab 18 Jahren ohne Erlaubnis möglich, für das Tragen/Führen einer solchen Waffen ist der Kleine Waffenschein aber erforderlich.