Urteil Ende Mai erwartetDas fordert die Staatsanwaltschaft für Alinas Mutter

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Die angeklagte Bergheimerin vor dem Landgericht in Köln

Bergheim/Köln – Monika S. (24, alle Namen geändert) soll für 11 Jahre und 6 Monate hinter Gitter, ihr ein Jahr jüngerer Partner soll für 8 Jahre und 6 Monate ins Gefängnis. So lautet das Strafmaß, mit dem die Ankläger am vorletzten Verhandlungstag im Prozess um die fast verhungerte Alina vor dem Kölner Landgericht in ihren mehr als vierstündigen Plädoyers die beiden Angeklagten des versuchten Mordes durch Unterlassen überführt sahen.

Obwohl sie es besser hätten wissen müssen, hätten beide nichts unternommen, um dem massivst unterernährten und verwahrlosten Mädchen zu helfen, seine Qualen zu mindern und einen Arzt einzuschalten. Vom ursprünglichen Mordmerkmal der Grausamkeit rückte Staatsanwältin Cle´mence Bangert allerdings ab, möglicherweise weil der Bundesgerichtshof daran besonders hohe Anforderungen stellt und dies für eine Revision schwierig werden könnte, explizit nachzuweisen.

Stattdessen kamen die Ankläger dem rechtlichen Hinweis des Gerichts nach, das Mordmerkmal „zur Verdeckung einer Straftat“ anzunehmen. Die Vorsitzende Richterin Sabine Kretzschmar hatte diese Möglichkeit vor Beendigung der Beweisaufnahme ausdrücklich zu Protokoll gegeben. Weil der Prozess zum Auftakt vorübergehend aus schutzwürdigen Interessen der Angeklagten unter Ausschluss der Öffentlichkeit verhandelt wurde, sah sich das Gericht gezwungen, die Plädoyers ebenfalls hinter verschlossenen Türen stattfinden zu lassen. Das wird möglicherweise auch für die Urteilsverkündung gelten. „Die Kammer hat da keinen Ermessensspielraum“, hieß es schon fast bedauernd von Seiten des Gerichtes dazu.

Innige Blicke zwischen den Angeklagten

Zuvor hatten sich die beiden Angeklagten, die in der Haft offensichtlich regen Briefkontakt pflegen, innige Blicke zugeworfen, eine verbale Kommunikation im Saal ist ihnen verwehrt.

In ihren Plädoyers gingen beide Ankläger noch einmal auf die massiven charakterlichen Defizite der angeklagten Mutter ein, die sowohl Behörden als auch Therapeuten, ja sogar Ärzte hinters Licht geführt hatte mit ihrer angeblichen Fürsorge in Bezug auf Alina. Gutachter hatten Monika S. nicht nur „Hartherzigkeit, Gefühlskälte und Mitleidlosigkeit“ attestiert, sondern auch einen ausgeprägten Hang zu „sorglos unverantwortlichem Handeln, Beratungsresistenz und Dickfelligkeit“.

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Die Tatsache, dass Monika S. regelmäßig mit ihrem Partner Drogen konsumierte und zwecks Aufbesserung der Haushaltskasse offenbar plante, Cannabis in größerem Umfang anzupflanzen, hatten bei der Mutter zu keinen Konsequenzen geführt: „Cannabisbezogene kognitive Leistungseinschränkungen liegen nicht vor“, hieß dazu von den Sachverständigen.

Das Urteil soll am 31. Mai öffentlich . verkündet werden.

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