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„Möglicherweise unzulässige Wahlwerbung“Ärger um politische Taxi-Werbung in Brühl

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Wahlwerbung für den CDU-Bürgermeisterkandidaten Marc Prokop zeigt das Heck der Fahrzeuge eines Brühler Taxi-Unternehmens.

Wahlwerbung für den CDU-Bürgermeisterkandidaten Marc Prokop zeigte das Heck der Fahrzeuge eines Brühler Taxi-Unternehmens.

Ein Brühler Taxi-Unternehmen hatte Aufkleber mit politischer Wahlwerbung auf Fahrzeugen angebracht. Das ist gemäß BOKraft unzulässig.

Sie klebten auf dem Heck und der Heckscheibe einiger Fahrzeuge: Ein Brühler Taxi-Unternehmen hatte kurz vor der Kommunalwahl Aufkleber mit politischer Wahlwerbung auf seinen Fahrzeugen angebracht.

Die Sticker zeigten unser anderem ein Porträt des Brühler CDU-Bürgermeisterkandidaten Marc Prokop sowie das Logo der Christdemokraten. Auch ein QR-Code und eine Internetadresse waren auf den Fahrzeugen sehen.

Rhein-Erft-Kreis: Laut BOKraft ist politische Wahlwerbung an Taxen unzulässig

Wie der Rhein-Erft-Kreis auf Anfrage mitteilte, sei die Kenntlichmachung von Taxen sowie der Umgang mit möglicher Werbung in der Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BOKraft) geregelt. „Gemäß § 26 Abs. 2 Satz 2 BOKraft ist politische Wahlwerbung an Taxen unzulässig.“ An Mietwagen seien hingegen Werbungen auf den seitlichen Fahrzeugtüren erlaubt, wie der Sprecher weiter mitteilte. Neben politischer Werbung ist laut BOKraft außerdem auch religiöse Werbung an Taxis ist unzulässig. 

Wenn es nicht erlaubt ist, kommt es wieder weg
CDU-Bürgermeisterkandidat Marc Prokop

Man habe die Aufkleber sofort wieder entfernt, teilte Prokop auf Anfrage dieser Redaktion mit: „Wenn es nicht erlaubt ist, kommt es wieder weg“, sagte Prokop weiter. Das sei für ihn klar.

Wahlwerbung für den CDU-Bürgermeisterkandidaten Marc Prokop zeigt das Heck der Fahrzeuge eines Brühler Taxi-Unternehmens.

Die Wahlwerbung musste das Taxi-Unternehmen entfernen.

Der Kreis habe nach dem Bekanntwerden von Bildern mit Wahlwerbung bei einem Taxi-Unternehmen im Rhein-Erft-Kreis das entsprechende Unternehmen am 15. August aufgefordert, „die möglicherweise unzulässige Wahlwerbung von seinen Fahrzeugen zu entfernen“, wie der Sprecher des Kreises weiter berichtete. „Dies wurde vom Taxi-Unternehmen umgehend umgesetzt und wird von der Kreisverwaltung im Rahmen des Außendienstes unangekündigt kontrolliert.“

Ein Leser hatte sich bei der Redaktion gemeldet, nachdem er die Wahlwerbung auf den Fahrzeugen des Taxi-Unternehmens gesehen hatte. „Nach meiner Auffassung ist dies eine unerlaubte Wahlwerbung, die umgehend eingestellt werden muss“, äußerte er sich. Weiter kritisierte er: „Aus meiner Sicht besteht ein umgehender Handlungsbedarf zur Entfernung der widerrechtlichen Wahlwerbung, da es zu einer unerlaubten Wahlbeeinflussung zu Lasten der Mitbewerber führt.“ 

Das Taxi-Unternehmen äußerte sich auf Anfrage bis Redaktionsschluss nicht dazu.

Prokop musste zu Beginn des Wahlkampfs eine unschöne Begebenheit verkraften: An seinem Wahlkampfauto wurden die Reifen zerstochen. Außerdem hatten Unbekannte Wahlplakate mit dem abgetrennten Kopf von Prokop vor dessen Haustüre gelegt. Der CDU-Politiker erstattete Strafanzeige. Der Staatsschutz nahm die Ermittlungen auf.