Neue HöchstgeschwindigkeitAnwohner klagen über Lärm an der Theodor-Heuss-Straße in Brühl

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Zu sehen ist Jürgen Henning in seinem liebevoll gestalteten Garten.

Jürgen Henning ist vom Lärm der Theodor-Heuss-Straße genervt.

Seit einigen Wochen stehen neue Schilder an der Route, die die Brühler Innenstadt mit der Luxemburger Straße verbindet. 

Jürgen Henning ist genervt. „Im Garten halte ich den Lärm in den Hauptverkehrszeiten nicht mehr lange aus“, sagt der Rentner, der in Brühl-Heide lebt. Oberhalb seines Hauses an der Bergstraße, in dessen Rücken sich gepflegte Sträucher und ein akkurat gemähter Rasen befinden, verläuft die Theodor-Heuss-Straße.

Stark befahren war die Landesstraße, die die Innenstadt mit der Luxemburger Straße verbindet, schon immer. „Jetzt aber ist es deutlich lauter geworden“, betont Henning. Den Grund hat er auch ausgemacht. Seit einigen Wochen dürfen Autos, Motorräder und Lkw dort schneller fahren. Zwischen Luxemburger Straße und der Einmündung der Willy-Brandt-Straße gilt nun Tempo 70 statt zuvor 60. Wer weiter bergab Richtung Römerstraße fährt, muss auf Tempo 50 abbremsen.

Zehn Stundenkilometer mehr auf Route durch Brühl

„Die neue Höchstgeschwindigkeit gilt für wenige Hundert Meter. Aber genau oberhalb der Häuser meiner Nachbarn und mir“, sagt Henning. Zehn Stundenkilometer mehr bedeuteten für ihn eine erhebliche zusätzliche Belastung. Zudem befinde sich unterhalb des besagten Abschnitts der Neubau der Förderschule. Auch für die Kinder sei mehr Lärm nicht gut, meint Henning. Er könne sich keinen Reim darauf machen, was hinter der Veränderung stecke.

„Ich lebe seit meiner Kindheit hier, aber irgendwann ist Schluss. Dann kann man es nicht mehr aushalten.“ Die Stadtverwaltung weiß von der neuen Regelung. Die Initiative sei von der Bezirksregierung ausgegangen und die Veränderung in der Unfallkommission erörtert worden, heißt es. Diesem Gremium gehören neben der Stadtverwaltung der Rhein-Erft-Kreis, der Landesbetrieb Straßen NRW als Baulastträger, die Polizei und eben die Bezirksregierung an.

Letztere habe darauf hingewiesen, dass auf Landesstraßen außerhalb der Ortsdurchfahrt nur Geschwindigkeitsbegrenzungen von 70, 50 oder 30 Stundenkilometern zulässig seien. Begrenzungen auf Tempo 80, 60 oder 40 seien Autobahnen vorbehalten. „Daraufhin hat sich die Kommission darauf geeinigt, 70 Stundenkilometer anzuordnen, da in diesem Abschnitt der Gehweg durch eine Schutzplanke gesichert ist“, schreibt die Verwaltung. Henning dürfte das kaum trösten. Er sagt, wenn es bei Tempo 70 hinter seinem Haus bleibe, sei die einzige Lösung eine Lärmschutzwand.

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