BrühlStadt erlässt Eltern die Kita-Gebühren für Januar und Februar

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Die Stadt Brühl erlässt Eltern die Kita-Gebühren für Januar und Februar.

Brühl – Angesichts der Aussetzung des Präsenzunterrichts in den Schulen und des eingeschränkten Betriebs von Kitas und Ganztagsangeboten hat der Hauptausschuss einstimmig beschlossen, auf Elternbeiträge für Januar und Februar zu verzichten. Dies gilt für alle Eltern, deren Kinder Kitas, Kindertagespflege und offene Ganztagsschulen besuchen. Auch bei der Notbetreuung werden keine Beiträge erhoben.

Den Ausfall der Januar-Beiträge ersetzt zur Hälfte das Land. Für den Februar steht eine Einigung noch aus. Insgesamt belaufen sich die Beiträge für die Betreuung der Kinder in Kitas und Kindertagespflege gewöhnlich auf monatlich rund 125.000 Euro, für die OGS-Betreuung sind es mehr als 50.000 Euro. Zudem verzichtet die Verwaltung auf die Zahlung des Essensgeldes für die Mittagsverpflegung in städtischen Kindertagesstätten.

Kita-Gebühren in Brühl: Das müssen Eltern jetzt machen

Da die meisten Eltern die Beiträge für Januar bereits gezahlt haben, wird sowohl im Februar als auch im März kein Geld per Lastschriftverfahren eingezogen. Wer per Dauerauftrag zahlt, kann dies für die Monate Februar und März aussetzen. Von April an erfolgt dann wieder das reguläre Verfahren zum Einzug der Lastschriften, Daueraufträge müssen dann wieder aktiviert werden.

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Auch für die Kunst- und Musikschule gibt es eine Regelung. Für den Februar gilt, dass, solange kein Präsenzunterricht stattfindet, auch keine Gebühren für Gruppenunterricht und Musiktherapie erhoben werden.

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