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Für ein gutes MiteinanderBrühl aktualisiert Stadtordnung – Hohe Strafen bei Verstößen

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Wer auf Brühler Spielplätzen raucht und dabei erwischt wird, muss mit einem Bußgeld von bis zu 150 Euro rechnen.

  1. 1998 wurde die letzte Brühler Stadtordnung geschrieben – Jetzt ist sie überholt worden.
  2. Auch einen neuen Bußgeldkatalog gibt es jetzt: Fürs Wildpinkeln beispielsweise kann bis zu 100 Euro kosten.
  3. Die wichtigsten Regelungen und was passiert, wenn dagegen verstoßen wird.

Brühl – Nach mehr als 20 Jahren hat die Brühler Straßenordnung ausgedient. Anstelle der Schrift aus dem Jahr 1998 gilt seit wenigen Wochen die neue Brühler Stadtordnung, um die öffentlichen Sicherheit und Ordnung aufrechtzuerhalten, wie es offiziell heißt.

„Wir wollten mit der veränderten Bezeichnung deutlich machen, dass die Vorgaben nicht nur für öffentliche Straßen, sondern für den gesamten Stadtraum gelten“, erklärt der Erste Beigeordnete Andreas Brandt, dessen Dezernat bei der Überarbeitung federführend tätig war.

Verschiedene Umstände bei jedem Verstoß

Rund ein Jahr haben die Verantwortlichen der Verwaltung sich gemeinsam mit anderen Fachleuten wie beispielsweise von Tierschutzorganisationen mit der Novellierung beschäftigt. Verstöße werden in der Stadtordnung benannt, genau wie das Spektrum der Sanktionen. Nun kann also jeder nachlesen, was droht, wenn man in Brühl beim Wildpinkeln am Straßenrand oder beim Rauchen auf einem Spielplatz erwischt wird.

Insgesamt umfasst das Dokument 13 Seiten, auf denen 17 Paragrafen erläutert werden. Hinzu kommt der dazugehörige Bußgeldkatalog. „Die ursprüngliche Idee bestand darin, jedem Verstoß eine genau bezifferte Sanktion gegenüberzustellen“, erklärt Brandt. Doch die Umsetzung dieses Ansinnens habe sich als rechtlich nicht tragfähig erwiesen. Bei jedem Verstoß gebe es unterschiedliche Umstände.

Acht Mitarbeiter des Ordnungsdienstes in Brühl im Einsatz

„Die Sachverhalte sind also nicht so einfach miteinander zu vergleichen. Daher muss es auch einen gewissen Ermessensspielraum geben“, sagt der Erste Beigeordnete. Die acht Mitarbeiter des Ordnungsdienstes, die auf den Straßen Brühls im Einsatz sind, müssen also mit einem gewissen Fingerspitzengefühl die Vergehen bewerten, um die Vorgaben angemessen umzusetzen. „Uns geht es nicht darum, mit den Bußgeldern Einnahmen zu erzielen. Ziel ist ein Bewusstseinswandel und damit letztlich ein gutes Miteinander in der Stadt“, so Brandt.

Nachfolgend einige Beispiele für Vergehen und Sanktionen. Die vollständige Stadtordnung ist auf der Homepage der Stadt hinterlegt.

Umgang mit Haustieren

Das Mitführen von Hunden auf Kinderspielplätzen, ausgewiesenen Spielflächen, Sportanlagen und Schulhöfen kann mit einem Bußgeld von 30 bis 250 Euro sanktioniert werden. Wer durch Tiere verursachte Verunreinigungen nicht unverzüglich beseitigt und erwischt wird, zahlt 30 bis 500 Euro. Freilebende Katzen dürfen nicht gefüttert werden. Katzenhalter, die ihrem Tier Zugang ins Freie gewähren, haben diese zuvor von einem Tierarzt kastrieren und mittels Tätowierung oder Mikrochip kennzeichnen zu lassen. Verstöße werden mit einem Bußgeld in Höhe von 25 bis 1000 Euro geahndet.

Verunreinigungen

Das Wegwerfen von Unrat, Lebensmittelresten oder Zigarettenkippen kann teuer werden. Genau wie beim Ausspucken von Kaugummis drohen Bußgelder von 30 bis 510 Euro.

Rauchen

Gewerbetreibende müssen geeignete Behälter zur Entsorgung von Zigarettenkippen rauchender Gäste oder Beschäftigter aufstellen. Andernfalls müssen sie mit Bußgeldern in Höhe von 35 bis 200 Euro rechnen. Wer auf Spielplätzen raucht, riskiert einen 30 bis 150 Euro teuren Strafzettel.

Mittagsruhe

Wer in Wohn- und Kleinsiedlungsgebieten zwischen 13 bis 15 Uhr die allgemeine Ruhezeit stört, weil er Rasenmäher, Bohrmaschinen oder Ähnliches anschaltet, muss mit einer Strafe von 35 bis 500 Euro rechnen.

Wildpinkeln

Öffentliches Urinieren (25 bis 100 Euro) und Verrichten der Notdurft (60 bis 200 Euro) durch jugendliche und erwachsene Personen kann ebenfalls eine hohe Strafe nach sich ziehen. Störungen insbesondere in Verbindung mit dem Genuss von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln werden ebenfalls geahndet (35 bis 150 Euro). Außerdem werden aggressives Betteln oder aggressive Verkaufspraktiken zum Beispiel durch Anfassen, Festhalten oder Versperren des Weges verboten (35 bis 150 Euro).

Hausnummern

Eigentümern, die es versäumen, ihr Haus ist mit einer von der Straße aus gut lesbaren Hausnummer zu versehen, droht ein Bußgeld von 20 bis 100 Euro.

www.bruehl.de/bruehler-stadtordnung.pdfx