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Stadt hatte abgelehntAfD erstreitet mithilfe des Gerichts Infostand in Elsdorf

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Auf dem Parkplatz an der Ohndorfer Straße darf die AfD einen Infostand aufstellen.

Auf dem Parkplatz an der Ohndorfer Straße darf die AfD einen Infostand aufstellen.

Stadt hatte die Absage mit einer Großbaustelle begründet. Das wollte die Partei nicht akzeptieren. Warum das Gericht für die AfD entschieden hat.

Mithilfe des Verwaltungsgerichts Köln hat die AfD durchgesetzt, am Freitag und Samstag (19./20. Juni) einen Infostand in Elsdorf aufzustellen und für ihre Partei zu werben. Nachdem die Verantwortlichen im Rathaus keine Sondernutzungserlaubnis für den gewünschten Standort auf dem Parkplatz vor dem Aschenplatz an der Ohndorfer Straße erteilt und  zunächst ein „Prüfverfahren“ eingeleitet hatten, rief die AfD das Gericht an. Die Stadt Elsdorf hatte den Parkplatz  „aufgrund einer Großbaustelle als schwierig erachtet“ und nach eigenen Angaben andere Standorte angeboten.

Das Gericht teilte auf  Anfrage dieser Redaktion mit, dass es dem Eilantrag der AfD stattgegeben habe, weil „das Gewicht der verfassungsrechtlichen Gewährleistungen der Antragstellerin auch im Rahmen der Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis zu berücksichtigen“ sei. Es hat die Stadt Elsdorf angewiesen, die Sondernutzungserlaubnis für den Zeitraum von Freitag, 10 Uhr, bis Samstag, 15 Uhr, zu erteilen.

Elsdorf: Stadt versichert, sie hätte bei anderen Parteien genauso gehandelt

Ein Sprecher der Stadtverwaltung teilte auf Anfrage mit, dass sie es „grundsätzlich begrüßt, wenn Parteien für ihre Überzeugungen eintreten und Informationsstände aufstellen wollen“. Es sei niemals darum gegangen, die AfD daran zu hindern, ihre Position zu vertreten. „Anträge anderer Parteien wären genauso behandelt worden“, heißt es.