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Nach Widersprüchen von Haltern Stadt Elsdorf passt Hundesteuer-Änderung an

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Shepherd «Toni» blickt in die Kamera.

Die Höhe der Steuer hängt von der Anzahl und der Art der Hunde ab (Symbolbild). 

Nach der Kritik ist auch der Bestandsschutz für Listenhunde mit bestandenem Wesenstest in der Hundesteuersatzung verankert. 

In seiner jüngsten Sitzung beschloss der Elsdorfer Rat einen Bestandsschutz für die geringere Besteuerung von Listenhunden, die einen Wesenstest bestanden haben. Die Stadtverwaltung hatte, so berichtet sie in der Beschlussvorlage, 15 Widersprüche zu diesem Aspekt in der neuen Hundesteuersatzung erhalten.

In der Novelle war angedacht, dass Listenhunde generell stärker besteuert werden als andere Hunde. Der bestandene Wesenstest sollte dafür unerheblich sein. Zahlreiche der eingegangenen Widersprüche hätten auf eine möglicherweise unbillige Härte verwiesen, weil die Hundehalter bei der Anschaffung der Tiere nicht mit einer solchen erhöhten Steuer hätten rechnen können.

Elsdorf: Steuerhöhe auch von der Anzahl und Art der Hunde abhängig

Für Hunde, die nach dem Stichtag 31. Dezember 2025 als ungefährlich aufgrund eines Wesenstests eingestuft wurden, gilt dieser Schutz jedoch nicht. Die Stadtverwaltung hatte daher nun einen Bestandsschutz in die Satzung integriert, der die Mehrheit der Stadtverordneten zustimmte.

Entschieden wurde bei neun Gegenstimmen (eine CDU, eine Grüne und sieben AfD) und zwei Enthaltungen. Die Steuer für den ersten Hund beträgt jährlich 120 Euro, für den zweiten 142 Euro, für den dritten 170 Euro und für den vierten und jeden weiteren Hund 241 Euro. Der erste gefährliche Hund wird mit 963 Euro besteuert, jeder weitere mit 1133 Euro. Zu den gefährlichen Hunden in diesem Sinne zählen etwa Pitbull Terrier, Bullterrier oder auch Rottweiler. (enp)