GerichtsprozessElsdorfer tötete seine Nachbarin mit 24 Messerstichen im Bett

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Vor dem Kölner Landgericht findet der Mordprozess statt. Eine 41-jährige Frau aus Elsdorf war das Opfer.

Vor dem Kölner Landgericht findet der Mordprozess statt. Eine 41-jährige Frau aus Elsdorf war das Opfer.

 Sie schlief in ihrem Bett, als der Täter mitten in der Nacht in die Wohnung der Elsdorferin (43) einbrach. Mit 24 Messerstichen tötete er die Frau, deren Kinder in ihren Zimmern nebenan lagen und nichts von der Gewalttat mitbekamen. Seit Montag muss sich ein Nachbar (47) des Opfers vor dem Kölner Landgericht verantworten. Ihm droht wegen des Vorwurfs des heimtückischen Mordes eine lebenslange Freiheitsstrafe.

Wie die Obduktion der Kölner Gerichtsmedizin ergab, stach der Täter im Juni vergangenen Jahres mit einem Messer mit einer Klingenlänge von zehn bis 15 Zentimetern auf sein Opfer ein. Er traf Hinterkopf, Nacken und Schulterpartie, Drosselvene und Schlagadern der Frau wurden geöffnet. „Die Geschädigte verblutete innerhalb weniger Minuten in ihrem Bett“, heißt es in der Anklageschrift der Kölner Staatsanwaltschaft.

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Das Motiv sieht der Staatsanwalt in einer gescheiterten Liebesbeziehung des Angeklagten zu einer Freundin der Getöteten. Diese soll darauf hingewirkt haben, dass seine Beziehung zu der verheirateten Frau scheiterte. Offenbar ein Hirngespinst, denn die Geliebte soll aus freien Stücken entschieden haben, bei ihrem Mann zu bleiben und die erst kurz andauernde Affäre zu beenden. Der Angeklagte habe zuvor schon eine Verlobung geplant. Nach der Bluttat soll sich der Angeklagte noch das Handy seines Opfers geschnappt und eine Nachricht an seine Geliebte verfasst haben, um sie so doch noch davon zu überzeugen, den Ehemann für ihn zu verlassen.

Kurz darauf wurde der Mann festgenommen, auf Erlass von Oberstaatsanwalt Jörg Schindler mangels dringenden Tatverdachts aber wieder auf freien Fuß gesetzt. Tage später wurde dann doch wieder Haftbefehl erlassen.

Kinder als Nebenkläger

Der Sohn und die Tochter der Getöteten, zur Tatzeit 16 und 18 Jahre alt, treten als Nebenkläger im Prozess auf.

Sie hatten am Tattag nichts mitbekommen, waren zur Schule gegangen. Die Mutter vermuteten sie schlafend in ihrem Bett. Eine Bekannte hatte die Leiche entdeckt. Der Sohn soll sich dem Vernehmen nach große Vorwürfe machen, die Tat nicht verhindert zu haben. „Wir möchten ein gerechtes Urteil“, teilten die Opfer-Anwälte Claus und Petra Eßer mit.

„Mein Mandant wird sich zum jetzigen Zeitpunkt nicht äußern“, sagte Verteidiger Markus Gebhardt aus Bergheim. Der arbeitslose Angeklagte hatte sich jedoch vor der Hauptverhandlung von der psychiatrischen Gutachterin Konstanze Jankowski untersuchen lassen.

Die 21. Große Strafkammer unter Vorsitz von Richter Jörg Michael Bern hat noch fünf Verhandlungstage angesetzt. Am 27. Februar soll dann das Urteil gesprochen werden.

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