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Friedhofssatzung in ErftstadtHöhere Gebühren, aber mehr Auswahl

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Der Platanenhain für 160 Bestattungen mit der zentralen Stele (Foto) entstand auf dem Liblarer Friedhof. Auf dem alten Friedhof in Kierdorf wurde jetzt eine Anlage für 28 Urnenwahlgräber fertiggestellt.  

Erftstadt – Die Stadtverwaltung schlug vor längerer Zeit schon Alarm. Immer weniger Beerdigungen herkömmlicher Art gebe es in Erftstadt, was dem allgemeinen gesellschaftlichen Wandel in der Bestattungskultur geschuldet sei. Daher müsse die Kommune handeln, sonst liefen ihr die Kosten aus dem Ruder. Denn die Grünpflege werde immer teurer, die Einnahmen aus Grabpacht hingegen würden ständig weiter zurückgehen. „Bereits 30 Prozent der Grabflächen sind nicht mehr belegt“, erläutert Ute Kahlenberg, Leiterin des zuständigen Fachamtes. Die Verwaltung erarbeitete daher in Kooperation mit einem Fachunternehmen Pläne für pflegeleichte Grabanlagen.

Im Stadtrat wurde nun mit den Stimmen von CDU und gegen das Votum von SPD, Grünen und Freien Wählern das neue Friedhofskonzept und zugleich eine neue Gebührensatzung beschlossen. Da immer weniger Flächen für die Gräber aufgrund des unvermindert starken Trends hin zu Urnenbestattungen benötigt würden (siehe „Hoher Kostenaufwand“), werden nun die Gebühren entsprechend angepasst, damit die Stadt weniger Einnahmeausfälle hat. Die Gebührenerhöhungen liegen zwischen acht und 38 Prozent, belaufen sich aber insbesondere im Bereich der gängigen und nachgefragten Grabarten laut Fachamt im Schnitt tendenziell auf etwa 15 Prozent. Auch im Vergleich mit Nachbarkommunen sei die Erhöhung „branchenüblich“. Bei der Trauerhallennutzung ließen sich höhere Gebühren am Markt nicht realisieren, da private Bestattungsunternehmen kostengünstigere und attraktivere Abschiedsräume anbieten könnten. SPD und Grüne lehnten die Gebühren ab, weil eine andere Kalkulation sinnvoller sei, um Kosten gerechter zu verteilen.

Einheitliches Bild

Die neuen pflegeleichten Gräber werden im Rahmen einer „hochwertig gestalteten Gemeinschaftsanlage innerhalb eines Friedhofs angelegt“, wie es im Konzept der Verwaltung heißt. Bestattet wird auf einer Rasenfläche. Auf gemeinschaftlichen Namenssteinen können auf Wunsch Namensschilder angebracht werden. Aus Gestaltungsgründen (einheitliches Erscheinungsbild) wird die Art und Weise der Namensschilder für den jeweiligen Friedhof von der Friedhofsverwaltung und städtischen Gartenbauabteilung verbindlich vorgegeben. Die Kosten für die Namensschilder sind vom Grabnutzungsberechtigten zu übernehmen.

Ein Beispiel hierfür ist der gerade fertiggestellte Platanenhain auf dem Liblarer Friedhof (siehe Bild). An der Stele aus Karlshafener Sandstein kann Grabschmuck hingelegt werden, und an Quadern entlang eines Rundwegs können Namensschilder auf bronzenen Efeublättern befestigt werden. Die Gemeinschaftsanlage wird ausschließlich von einer Fachfirma im Auftrag der Friedhofsverwaltung oder der städtischen Gartenbauabteilung gepflegt. Alle Grabnutzungsberechtigten bezahlen separat. Zusätzlich zur Grabnutzungsgebühr fällt eine Pflegegebühr für die Dauergrabpflege während der Grablaufzeit an.

Keine Friedwälder

Die Einebnung der Erdgräber (Beseitigung der Grabhügel) wird nach etwa einem halben Jahr komplett abgeschlossen. Individuelle Grabgestaltung ist bei pflegefreien Gräbern untersagt. Zudem gibt es pflegeleichte Gräber, die aber nur als Erdgräber angeboten werden. Die Bestattung findet in einer Rasenfläche statt. Am Kopfende jedes Grabes steht dem Nutzungsberechtigen ein 30 Zentimeter breiter Streifen zur individuellen Bepflanzung und Kennzeichnung durch einen Grabstein zur Verfügung. Überdies gibt es Stelengräber. Diese werden ausschließlich als Urnengräber angeboten. Die Bestattung erfolgt in unmittelbarer Nähe eines gemeinsamen Gedenksteins in einer Rasenfläche. An diesem Gedenkstein können auf Wunsch Namensschilder angebracht werden, nicht aber Grabschmuck. Dafür wird ein gesonderter Platz ausgewiesen.

Von Friedwäldern (etwa im Kierdorfer Mammutwäldchen), die die Freien Wähler gefordert hatten, rät die Verwaltung ab, da die Stadt sich damit Konkurrenz zu bestehenden Friedhöfen mache. Und aus der Bürgerschaft gibt es Stimmen, die eine Laufzeit für Gräber fordern, die bei 30 Jahren liegt und nicht auf 20 Jahre verkürzt wird. Der frühere Erper Ortsvorsteher Jean Rhiem etwa drängt auf eine Berücksichtigung des Bürgerwillens. Die Verwaltung hingegen sagt, Ruhefristen seien nicht verändert worden.