Ärger um Frechener Rewe-BauVerwaltung stößt auf Unklarheiten nach neuer Vermessung

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Die Bewohner des Mehrfamilienhauses klagen darüber, dass sie von ihren Balkonen aus nur noch die graue Wand des Supermarkt-Neubaus sehen.

Die Bewohner des Mehrfamilienhauses klagen darüber, dass sie von ihren Balkonen aus nur noch die graue Wand des Supermarkt-Neubaus sehen.

Frechen – Die Frechener SPD setzt sich für die Anwohner ein, die sich über den Rewe-Neubau an der Hubert-Prott-Straße beschwert hatten. „Die auf dem Grundstück errichteten massiven Betonwände stehen sehr dicht an der Wohnbebauung und stellen für die Anwohner eine Beeinträchtigung dar“, beschreiben die Sozialdemokraten.

Der SPD-Stadtverordnete Carsten Peters hat sich an der Baustelle ein Bild von der Situation gemacht. „Ich bin entsetzt über die massive Betonwand, die unmittelbar vor den Balkonen errichtet worden ist. Das ist eine erhebliche Einschränkung der Wohnqualität“, sagte er. Die Verwaltung müsse prüfen, ob alle Vorgaben des Bebauungsplans eingehalten würden.

Wie berichtet hatten die Anwohner eines angrenzendes Mehrfamilienhauses an der Kapfenberger Straße darüber geklagt, dass der gewaltige Neubau zu nah an ihren Fenstern und Balkonen stehe. Er nehme ihnen einen Großteil des Tageslichts und sorge für eine Beeinträchtigung der Lebensqualität. Nach den Beschwerden hatte die Stadtverwaltung eine neue Vermessung in Auftrag gegeben. Die Ergebnisse lägen nun vor, wie der Technische Beigeordnete Robert Lehmann am Freitag berichtete.

Gespräche geplant

Demnach werden die erforderlichen Abstände zu dem Nachbargebäude eingehalten. In der Baugenehmigung ist laut Stadt ein Abstand von 3,70 Meter zum Nachbargrundstück und von acht Metern zwischen den Gebäudekanten vorgeschrieben. Herausgestellt hat sich allerdings, dass die Wand des Supermarktes gut 30 Zentimeter höher ist als genehmigt. „Daher wurden die Bauarbeiten in diesem Bereich auch bis zu einer Klärung vorsorglich von der Stadt stillgelegt“, berichtete Lehmann. Genehmigt worden war eine etwa acht Meter hohe Mauer.

Laut Bebauungsplan sei auch eine höhere Bauweise erlaubt, sagte Lehmann. Deswegen sei die errichtete Wand baurechtlich grundsätzlich zulässig. „Es ist aber weniger beantragt und genehmigt worden“, erläuterte Lehmann. Wie es zu der Abweichung gekommen sei, müsse jetzt geklärt werden. Aus Lehmanns Sicht ist wahrscheinlich ein neuer Bauantrag erforderlich.

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Bei der Vermessung sei zudem aufgefallen, dass die vorhandene Hecke und der Zaun des Nachbarhauses nicht die Grundstücksgrenze markierten. Die Grenze verlaufe hinter der Einfriedung. „Der Zaun befindet sich auf dem Rewe-Areal“, sagte Lehmann. Auch eine Gartenanlage des Mehrfamilienhauses sei noch auf dem Rewe-Grundstück angelegt worden, allerdings bereits vor vielen Jahren. „Wir versuchen, dafür eine gute Lösung zu finden“, sagte Lehmann. Die Stadt befinde sich im Austausch mit den Anliegern. Anfang nächster Woche soll es ein Gespräch geben.

Weitere Fragen zu dem Bau will die Stadtverwaltung demnächst im Planungsausschuss beantworten.

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