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Musik- und VolksschuleGrüne fordern mehr Geld für nicht festangestellte Lehrkräfte in Frechen

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Das Gebäude des ehemaligen Krankenhauses in Frechen, in dem sich der Sitz der Musikschule befindet.

In den Räumen des ehemaligen Krankenhauses ist der Sitz der Frechener Musikschule.

Mehr Honorar sollen nach Ansicht der Grünen nicht festangestellte Musik- und Volksschullehrer in Frechen erhalten.

„Die Kosten für Honorarkräfte sind bei vergleichbarem Nutzen deutlich geringer als für angestellte Lehrkräfte, und sie helfen der Stadt, Lehrkräftemangel zu begegnen“, argumentieren die Frechener Grünen in einem Antrag, den die Fraktion in den Haupt-, Personal- und Finanzausschuss einbrachte. Sie forderten für Honorarkräfte der Volkshochschule (VHS) und der Musikschule eine Erhöhung der Sätze um zwei Euro für jede Unterrichtseinheit von 45 Minuten.

Die Verwaltung legte zu dieser Fragestellung einen Vergleich mit Nachbarkommunen vor, in dem sich Frechen nicht durch Großzügigkeit hervortut. Während an der Frechener VHS zwischen 24 und 25 Euro je Unterrichtseinheit gezahlt werde, seien es in anderen Städten des Rhein-Erft-Kreises zum Teil 27 bis 30 Euro. Für die Musikschulen liegen dem Verwaltungsschreiben zufolge keine präzisen Zahlen vor, jedoch: „Nach aktuellem Kenntnisstand werden in Köln, Leverkusen und Bergisch Gladbach höhere, zum Teil dem TVöD angeglichene Honorarsätze gezahlt.“

Grünen-Fraktion: Frechener Honorarkräfte verdienen im Kreis-Vergleich weniger

Stephan Krämer, der den Fachdienst Bildung, Freizeit und Kultur leitet, bekannte: „In manchen Bereichen ist es schon schwer, Honorarkräfte zu finden.“ Dieter Zander (Perspektive für Frechen), spitzte es noch mehr zu: „Wir können froh sein, dass noch Honorarkräfte hier sind.“ Nun soll, wie der Ausschuss entschied, der Rat über eine mögliche Honorarerhöhung abstimmen.

In einem weiteren Antrag sprachen die Grünen ein anderes Problem an, das ebenfalls die Dozenten von VHS und Musikschule betrifft: Um Scheinselbstständigkeit zu vermeiden, seien zwei Vollzeitkräfte einzustellen. Einen konkreten Verdacht auf Scheinselbstständigkeit gebe es nicht, sagt Nils von Pein, Co-Fraktionsvorsitzender der Grünen. Aber: „In der Vergangenheit gab es einmal den Beschluss, auf Honorarbasis zu beschäftigen, um Geld zu sparen. Das ist aber nicht immer verträglich für den einzelnen Mitarbeiter. Wenn viele Stunden zusammenkommen, kann das eine Festanstellung rechtfertigen.“

Denkbar sei auch, die Stunden zweier Vollzeitkräfte beispielsweise auf fünf Mitarbeiter zu verteilen, die dann jeweils mit 40 Prozent angestellt wären. Zu dieser Forderung fand sich im Ausschuss keine Mehrheit, auch nicht, als die Grünen ihren Wunsch auf nur eine neu zu schaffende Vollzeitstelle herabsetzten. Damit es nicht zu Scheinselbstständigkeit komme, so der Einwand der CDU, würde die Personalsituation regelmäßig überprüft.

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