Die Polizei des Rhein-Erft-Kreises ist jetzt am Zug. Sie muss den Fall aus Frechen aufklären – bis ins Detail.
KommentarRettungskräfte haben nach Attacke in Frechen Anspruch auf völlige Aufklärung
Die Schutzkleidung des Notfallsanitäters, der sich am Donnerstag nur durch einen Sprung zur Seite vor einem Autofahrer in Frechen retten konnte, hat Reflektoren. In der Hand hielt der Sanitäter eine Taschenlampe und stand der Schilderung nach im Scheinwerferlicht vor dem Fahrzeug. Der Retter war also gut zu sehen.
Die Gewalt gegen Rettungskräfte scheint eine weitere Eskalationsstufe erreicht zu haben. Im vergangenen Jahr wurden sechs Fälle bekannt, bei denen Retter angegriffen wurden, teilte der Rhein-Erft-Kreis mit. Keiner war aber mit dem Vorfall in Frechen zu vergleichen.
Angriff in Frechen: Es bleibt abzuwarten, ob es zur Anklage kommt
Da kommen Fragen auf: Was sind die Gründe für die Gewaltattacken gegen Rettungskräfte? Arroganz, schlechte Erziehung, Respektlosigkeit oder Werteverfall? Wahrscheinlich eine Mischung aus allem.
Und: Was passiert nun mit dem betrunkenen Autofahrer, den die Polizei kurze Zeit später in Frechen ermittelt hat? Die Polizei ermittelt jetzt wegen Fahrerflucht und „wegen des Anfangsverdachts des gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr“. Das schließe mit ein, so die Polizei, wenn jemand gezielt auf einen anderen (in diesem Fall den Notfallsanitäter) zufahre.
Es bleibt abzuwarten, ob es zur Anklage kommt und welche Strafe verhängt wird. Die Rettungskräfte haben auf jeden Fall einen Anspruch darauf, dass der Fall restlos aufgeklärt wird. Einsatzkräfte müssen vor solchen Taten geschützt werden. Generell sollen Strafen auch einen erzieherischen Aspekt haben. Auch wenn es im Gesetz für Erwachsene nicht vorgesehen ist, so könnten zusätzlich Sozialstunden, am besten bei der Organisation, von der die angegriffenen Retter kommen, vielleicht eine Maßnahme sein.