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Am See in Frechen abgelegtMit Kissen erstickt – Baby musste bis zu zwei Minuten leiden

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Das Foto zeigt die Angeklagte im Gerichtssaal. Zu sehen sind zudem ihr Verteidiger und zwei Justizvollzugsbeamte.

Die Angeklagte soll ihr vier Monate altes Baby getötet haben. Es war im August 2022 am Boisdorfer See gefunden worden.

Am dritten Verhandlungstag in Köln gegen eine 31-Jährige, die im August 2022 ihr Baby getötet haben soll, hat eine Gerichtsmedizinerin ausgesagt.

Wie starb Baby Hannah? Der vier Monate alte Säugling war im August 2022 in eine Decke gehüllt tot im Unterholz in der Nähe des Boisdorfer Sees in Frechen aufgefunden worden. Die Mutter hatte die Polizei zum Fundort geführt, wo sie ihr totes Kind zwei Tage zuvor abgelegt hatte.

Danach hatte die verzweifelte Frau mehrfach vergeblich versucht, sich das Leben zu nehmen. Wegen Totschlags im Zustand verminderter Schuldfähigkeit wird ihr seit dem 24. Februar vor dem Kölner Landgericht der Prozess gemacht.

Schnittverletzungen der Angeklagten seien „potenziell lebensgefährlich“ gewesen

Eine Rechtsmedizinerin schilderte am 3. Verhandlungstag die Obduktionsergebnisse des Säuglings. Vera F. (alle Namen geändert) hatte ausgesagt, ihre Tochter im Kerpener Frauenhaus an jenem Augustmorgen mit einem Kissen erstickt zu haben, weil sie ihr Leben in ständiger Angst, Verzweiflung und Schrecken vor ihrem gewalttätigen Ex-Lebensgefährten nicht länger ausgehalten habe. Nicht nur ihr, sondern auch dem gemeinsamen Kind gegenüber habe der Partner, der der Reichsbürgerszene nahesteht, immer wieder mit Drohungen und Übergriffen Gewalt angetan.

Baby Hannah habe maximal zwei Minuten leiden müssen, „wenn Mund und Nase gleichzeitig bedeckt sind, kommt es bei einem Säugling dann zum Erstickungstod“, sagte die Rechtsmedizinerin. Sie hatte auch die Angeklagte untersucht. Deren zwar nur oberflächliche Schnittverletzungen am Handgelenk und an der Halsschlagader seien gleichwohl „potenziell lebensgefährlich gewesen“.

Der Ex-Partner ließ die Angeklagte nicht aus den Augen

Nach den vergeblichen Suizidversuchen hatte sich die Angeklagte eine Schlinge um den Hals gelegt und war von einem Baum gesprungen. Dabei rutschte sie aus der Schlaufe und brach sich beim Sturz auf den Waldboden das Bein.

Obwohl der Ex-Partner vom Gericht ausdrücklich wieder abgeladen worden war, nahm der Mann in der vordersten Zuschauerreihe Platz und ließ die Angeklagte nicht aus den Augen. Die Prozessbeteiligten hatten sich anhand der Ermittlungsakten ein Bild über dessen manipulative Vorgehensweise gemacht – so gibt es beispielsweise einen umfangreichen Chatverlauf mit verstörendem sexuellen Inhalt. Am nächsten Prozesstag, am 21. März, soll der psychologische Sachverständige sein Gutachten erstatten.

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