„Emotionaler Schaden“Blinder Fußballfan scheitert mit Schmerzensgeldklage - TSV 1860

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Ein verschlossenes Tor ist auf dem Trainingsgelände TSV 1860 München zu sehen.

München – Ein nahezu blinder Fußballfan ist mit seiner Schmerzensgeldklage gegen den TSV 1860 München gescheitert. Er fühlte sich diskriminiert, weil seine Begleitperson beim Besuch eines Spieles Eintritt zahlen musste, die Begleitpersonen von Rollstuhlfahrern jedoch nicht.

Der Richter des Landgerichts München I stellte in seinem Urteil am Donnerstag jedoch fest, dass die „Löwen“, wie der Verein auch genannt wird, keinen Unterschied nach Art der Behinderung machten. Dass die Begleitkarte nicht kostenlos war, habe lediglich daran gelegen, dass der Mann die Karten über ein externes Portal statt direkt bei den Sechzigern bezogen hatte.

Schmerzensgeld für „emotionalen Schaden“

„Freikarten für Begleiter von Inhabern eines entsprechenden Behindertenausweises gibt der Verein generell nur aus, wenn sie direkt bei der Geschäftsstelle des Vereins online oder analog bestellt werden und ein dort hinterlegtes Maximalkontingent noch nicht erschöpft ist“, teilte das Gericht mit. Diese Regelung gelte unterschiedslos für alle Betroffenen, somit werde auch niemand diskriminiert.

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Der Kläger hatte den TSV 1860 zunächst auf 1860 Euro Schmerzensgeld für den entstandenen „emotionalen Schaden“ verklagt, weil er sich als Sehbehinderter gegenüber den Gehbehinderten diskriminiert fühlte. Nachdem der Drittligist die Kosten der Eintrittskarte von 16,50 Euro zwischenzeitlich erstattet hatte, reduzierte er den Betrag auf 1843,50 Euro. Zugleich wollte er per Unterlassungsklage erreichen, dass der Verein künftig alle Schwerbehinderten gleich behandeln müsse. Dies wies das Gericht entsprechend ebenfalls zurück. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (dpa)

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