Vor Gericht wollten die Eltern des Angeklagten aus Hürth nicht aussagen. Stattdessen erzählten sie der Polizei vom Verhältnis zu ihrem Sohn. Ihm wird zweifacher Mord und versuchter Mord mit dem Gift Thallium vorgeworfen.
Thallium-ProzessVater des Angeklagten hatte Angst, das nächste Opfer zu sein

Vor Gericht steht ein Mann aus Hürth, der zwei Frauen mit Gift getötet haben soll. (Symbolbild)
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Angst um sein Leben: Das war seine erste Reaktion, als der Vater im Dezember 2021 seine Aussage bei der Polizei machte. Da saß sein Sohn wegen zweifachen Mordverdachts bereits seit zwei Wochen in Untersuchungshaft. Der Rentner (69) traute dem Sohn offenbar alles zu: „Wer eine alte Frau und sein Kind umbringt, der macht auch vor den eigenen Eltern nicht halt“, begründete der Ex-Banker in Leitungsfunktion seine Befürchtungen. Und: „Ich hätte es für möglich gehalten, ebenfalls zum Opfer zu werden.“
Eltern und Sohn hatten keinen Kontakt mehr
Der Rentner ist auf den Rollstuhl angewiesen, eine Nervenerkrankung. Er hatte seit zehn Jahren keinen Kontakt mehr zu dem Sohn gehabt – mit Ausnahme eines Briefs, mit dem der 2017 die Eltern zu seiner zweiten Eheschließung eingeladen hatte, verbunden mit der anscheinend harsch formulierten Bitte, die Vergangenheit ruhen zu lassen. Was auch immer damit gemeint war, blieb im Prozess offen. Der Brief könnte ja mit Thallium kontaminiert gewesen sein, befürchtete der Vater und gab vorsorglich eine Haarprobe ab. Das Ergebnis war negativ.
Sowohl der Vater als auch seine Frau und der jüngere Sohn (38) hatten bei ihrer Vernehmung betont, dem bevorstehenden Prozess fern bleiben zu wollen, um sich dann auf ihr Aussageverweigerungsrecht zu berufen, das ihnen als unmittelbare Angehörige zusteht.
Richterin sollte Kind nicht Sohn nennen, sondern bei seinem Namen
Die richterliche Vernehmung im Präsidium hielten sie hingegen für ihre Pflicht, wohl wissend, dass diese Aussage später im Prozess verwertet werden könnte. So geschah es auch am neunten Verhandlungstag, an dem die vernehmende Richterin im Zeugenstand Platz nahm.
Den Vater habe sie als „sachlich-nüchtern“ in Erinnerung, „er schien um seinen guten Ruf an seinem Wohnort zu fürchten“, erinnerte sich die Juristin, deshalb wollte er dem Prozess fern bleiben. Ein Punkt sei ihm wichtig gewesen: „Bitte sprechen Sie nicht mehr von meinem Sohn, sondern nennen nur seinen Namen.“
Da waren keinerlei Auffälligkeiten, alles problemlos.
An dem Kontaktabbruch 2011 sei wohl die erste Ehefrau Schuld gewesen. Und das, obwohl die Eltern dem Paar damals 100.000 Euro zum Kauf einer Eigentumswohnung beisteuerten und auch die Hochzeitsreise nach Mexiko finanzierten.
Er habe Kindheit und Jugend des Sohnes als „völlig normal“ geschildert, sagte die Richterin aus. „Da waren keinerlei Auffälligkeiten, alles problemlos.“ Viel emotionaler, ständig den Tränen nah und deutlich getroffener habe die Mutter gewirkt: „Sie machte sich ständig Vorwürfe, gab sich die Schuld und stellte sich die Frage, was sie hätte anders machen können.“
In Beziehungen habe der Sohn stets seine „liebevolle, harmonische Seite“ gezeigt. Und immer wieder stellte sich die Mutter die Frage, „ob nicht alles anders gekommen wäre, hätte ich auf den Brief geantwortet“. Doch ihr Mann sei damals hart geblieben und habe darauf bestanden, nicht zu reagieren.
Der Prozess wird am Montag, 12. Dezember, fortgesetzt.

