Bis zu 10 Jahre HaftDrohnen rund um Kerpener Flugplatz – Luftwaffe will jeden Vorfall anzeigen

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Andreas Müller-Goldkuhle steht auf einem grünen Feld, vor ihm in der Luft fliegt eine Drohne.

Im Umfeld von Flugplätzen sind Drohnen verboten. (Symbolbild)

Am vergangenen Mittwoch konnte eine Kollision zwischen Drohne und Flugzeug nur knapp verhindert werden. Die Luftwaffe zieht Konsequenzen.

Erst kürzlich kam eine Drohne Flugzeugen während des Landeanflugs auf den Fliegerhorst Nörvenich gefährlich nahe. Das Luftwaffengeschwader 31 Boelcke weist nun Drohnenbesitzer darauf hin, welche rechtlichen Konsequenzen Drohnenflüge in Flugbeschränkungszonen haben.

Drohnen in Beschränkungszonen: „Gefährlicher Eingriff in den Luftverkehr“

Am vergangenen Mittwoch habe die Kollision eines Flugzeugs mit einer Drohne nur knapp verhindert werden können, teilte das Luftwaffengeschwader mit. Sie habe sich in unmittelbarer Nähe zum Flugweg befunden. Den Vorfall meldete der Tower umgehend der Polizeidienststelle Kerpen. „Es handelt sich nicht um ein Kavaliersdelikt, sondern um einen gefährlichen Eingriff in den Luftverkehr“, betonte dazu ein Sprecher der Luftwaffe.

Eine Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren oder eine Geldbuße drohe Drohnenbesitzern, die gegen die Luftverkehrsordnung verstoßen. Bereits der Versuch sei strafbar. Das Gesetz verbietet Drohnenflüge in der Nähe von Flughäfen, es sei denn, der Besitzer erhält eine behördliche Genehmigung. Das Luftwaffengeschwader in Nörvenich kündigte an, es werde jeden derartigen Vorfall anzeigen.

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