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„War emotional aufreibend“Welpenhändler geht gerichtlich gegen Hundetrainer Martin Rütter vor

Lesezeit 2 Minuten

Der Hundetrainer Martin Rütter

Martin Rütter musste diese Woche vor Gericht.

Ein Welpenhändler will vor Gericht wegen geschäftsschädigender Aussagen eine einstweilige Verfügung gegen den Hundetrainer erwirken.

Der Bergheimer Hundetrainer, Autor und TV-Morderator Martin Rütter musste diese Woche ins Landgericht Essen. Ein Betreiber einer Welpenstube aus Nordrhein-Westfalen will eine „einstweilige Verfügung“ gegen Rütter erwirken, damit er sich nicht negativ über die Welpenzucht äußere.

Martin Rütter ist ein bekanntes Gesicht im Tierschutzmilieu und im deutschen Fernsehen – vor allem durch die Sendung „Der Hundeprofi“, in der er andere dabei unterstützt, ihre Hunde zu erziehen. Er setzt sich für Tierschutz ein und fordert auf, Hunde nicht in Zoofachhandeln oder in Internet-Verkaufsportalen zu kaufen, sondern in Tierheimen. Gegenüber aus seiner Sicht unseriösen Welpenhändlern spricht Rütter auch öffentlich deutliche Warnungen aus.

Wir haben alles dokumentiert und können es filmisch belegen.
Martin Rütter auf Instagram

Dagegen wehrt sich der Welpenhändler, der laut Pressesprecher des Landgerichts Essen, Richter Thomas Kliegel, eine einstweilige Anordnung gegen Rütter beantragt habe. Er solle Äußerungen unterlassen, die die Welpenzucht negativ darstellten.

Martin Rütter, der einen Pferdehof in Bergheim hat, meldete sich nach der Gerichtsverhandlung selbst auf Instagram zu Wort und gab sich siegessicher im Hinblick auf den Ausgang des Verfahrens. „Es war wirklich emotional aufreibend jetzt die letzten Wochen“, sagt er in seinem Beitrag. Es sei wichtig aufzuzeigen, dass wir in einem Land lebten, in dem man seine „freie Meinung sagen darf“.

Und genau das habe das Gericht dem Welpenhändler auch noch einmal erklärt. „Er tut immer so, als wären das Fake-Geschichten, die ich erzähle“, so Rütter auf Instagram. „Wir haben aber alles dokumentiert und können es auch filmisch belegen.“

Gericht hat noch keine Entscheidung getroffen

Gegen welche Aussagen genau der Welpenhändler vorgehe, konnte dessen Anwalt, Roman Ronneburger, am Freitag nicht mitteilen. Er könne „keine Details zu noch laufenden Verfahren und den angegriffenen Äußerungen im Einzelnen preisgeben.“

Der Welpenhändler gehe unter anderem „gegen konkrete öffentliche unwahre Tatsachenbehauptungen von Herrn Rütter“ vor. Er betonte außerdem, dass es nicht darum gehe, Rütter mundtot zu machen. „Falschbehauptungen muss unser Mandant von Rechts wegen allerdings nicht dulden.“

Martin Rütter betonte in seinem Instagram-Beitrag erneut, dass Hunde und Welpen im Tierheim oder von seriösen Züchtern gekauft werden sollten, nicht bei Online-Verkaufsportalen, Zoofachhändlern oder unseriösen Welpenzüchtern. Denn die Tierheime seien „proppenvoll“. Eine direkte Stellungnahme hat Martin Rütter gegenüber dem „Kölner Stadt-Anzeiger“ nicht abgegeben.

Wer in dem Gerichtsverfahren Recht bekommt, wird sich noch zeigen. Eine Entscheidung gibt es laut Sprecher Thomas Kliegel noch nicht. Die Verkündigung soll am 21. Juni stattfinden.