Wie der Essener Energiekonzern mit Umwelt-Aktivisten verfährt und wie dabei seine Erwartungen an die Justiz sind.
Besetzer freigesprochenTagebau in Rhein-Erft, RWE und sein Verständnis von Recht


16. Januar 2023: Aktivisten besetzten einen Bagger im Tagebau Hambach.
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Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand: Diese Redewendung dürfte am Dienstag auf so manchen Gängen des Essener Energiekonzerns RWE zu hören gewesen sein . . . und vielleicht auch die eine oder andere nicht ganz so freundliche Beschreibung für das, was sich am Vormittag im rund 70 Kilometer entfernten Köln zugetragen hat.
Vor dem Oberlandesgericht kam es zur gerichtlichen Auflage eines Kammerspiels, das es in den vergangenen Jahrzehnten ungezählte Male gegeben hatte. Die Darsteller: ein Umweltaktivist – ihm gebührt der Vorrang, weil er als Angeklagter die Hauptrolle einnahm. Dann das juristische Personal: die Staatsanwaltschaft, die ihm Hausfriedensbruch vorwarf; dessen Verteidiger, der naturgemäß und berufsbedingt eine andere Sicht auf die Dinge hat; und schließlich das Gericht, namentlich Dr. Oliver Mertens als Vorsitzender Richter. Nicht zu vergessen: Vertreter des RWE als aufmerksame Beobachter im Publikum – ebenfalls naturgemäß mit klarer Erwartung an das zu sprechende Urteil angereist.
Kerpen: Nach Engreifen der Polizei räumten die Besetzer den Bagger
Um den Prolog für dieses Kammerspiel zu finden, muss man länger zurückblättern: zum 16. Januar 2023. Am frühen Morgen dieses Tages besetzte der Umweltaktivist mit sieben Begleitern, für die Höhenangst offenbar ein Fremdwort ist, einen Bagger im Tagebau Hambach. Bagger und Grube gehören RWE. Nach einigen Stunden des Ausharrens ließen sich die Besetzer durch freundlich bis energisches Zureden von Polizeibeamten dazu bewegen, ihre exponierte Stellung zu verlassen.
RWE erstattete Anzeige wegen Hausfriedensbruch. So wie der Energiekonzern es zuvor in zahlreichen anderen Fällen der Begegnung mit ungebetenen Gästen auch getan hatte. Und dann nehmen Dinge ihren gewohnten Lauf: Polizei und Staatsanwaltschaft ermitteln, es kommt zur Anklage, ein Gericht lässt diese zu, es kommt zur Verhandlung.
Auch die besten Gesetze bieten Raum für Auslegungen und Interpretationen
Am 25. April 2024 spricht ein Richter am Amtsgericht Kerpen den Aktivisten vom Vorwurf des Hausfriedensbruchs frei. Begründung: Das Betriebsgelände der RWE Power AG sei nicht ausreichend eingefriedet gewesen, sprich: die Abbruchkante und die Zuwegungen sind nicht durchgehend mit Zaun umgeben. Dem schloss sich ein Richterkollege am Landgericht Köln ein Jahr später an, nachdem die Staatsanwaltschaft das Kerpener Urteil angefochten hatte.
In einem ähnlichen Prozess vor dem Amtsgericht Kerpen wurden zwei andere Klima-Aktivisten von einem anderen Richter zu einer Geldstrafe von je 300 Euro verurteilt. Vor Gericht und auf hoher See . . .
Diese unterschiedliche Bewertung ein und desselben Vorgangs soll RWE-Anwälte veranlasst haben, in einem Schreiben an die Ermittlungsbehörden die Freisprüche bei Aktionen von Umweltaktivisten auf dem Werksgelände zu kritisieren. Die Freisprüche gingen von einem falschen Rechtsverständnis aus.
Das wirft unweigerlich die Frage auf, wessen Rechtsverständnis neu justiert werden müsste. Der Energiekonzern verkennt offenkundig, dass auch die besten Gesetze an der einen oder anderen Stelle Raum für Auslegungen und Interpretationen bieten. Und das ist gut so, andernfalls bräuchten wir keine Richterinnen und Richter, keine Verhandlungen, sondern nur Ermittlungen, eine Anklage und eine KI, die ein Urteil spricht.
So aber funktioniert der Rechtsstaat nicht. Zum Glück!

