Urteil gegen das Wiesencamp am Hambacher ForstGericht bestätigt Lagerräumung

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Kurt Claßen, Eigentümer des Geländes, hatte gegen die Räumungsverfügung des Kreises Düren geklagt.

Kurt Claßen, Eigentümer des Geländes, hatte gegen die Räumungsverfügung des Kreises Düren geklagt.

  • Das Oberverwaltungsgericht bestätigte nun die Anordnung, das Wiesencamp am Hambacher Forst zu räumen.
  • Es liegen Anhaltspunkte vor, „dass die Bewohner des Wiesencamps Gewalttätigkeiten beabsichtigten.“
  • Für die Räumung ist nun sogar ein größerer Polizeieinsatz möglich.

Kerpen/Merzenich – Im Rechtsstreit um die Wiese am Hambacher Forst, auf der Kohlegegner in einem Camp leben, hat der Kreis Düren einen juristischen Sieg errungen. Dennoch bleibt offen, ob die Wiese in nächster Zeit geräumt wird.

Schon seit 2012 leben auf dem Grundstück, das dem Buirer Steuerberater Kurt Claßen gehört, Braunkohlegegner in selbst gebauten Hütten. Fast ebenso lang zieht sich der Rechtsstreit darüber hin, ob dies zulässig ist oder nicht. Der Kreis Düren sieht in dem Lager eine Ansammlung von Schwarzbauten. Claßen argumentiert dagegen, das Camp sei vom Versammlungsrecht gedeckt.

Gewaltbereitschaft vermutet

Nun hat das Oberverwaltungsgericht Münster eine Beschwerde Claßens gegen eine Räumungsverfügung des Kreises Düren vom November 2018 abgelehnt. Das Verwaltungsgericht Aachen hatte diese Räumungsverfügung schon im Sommer 2019 als rechtmäßig bestätigt. Zur Begründung hieß es damals, das Versammlungsrecht schütze nur friedliche Versammlungen ohne Waffen. Es lägen aber Anhaltspunkte vor, „dass die Bewohner des Wiesencamps Gewalttätigkeiten beabsichtigten oder solches Verhalten anderer jedenfalls billigten“.

Die Aktivisten-Wiese grenzt unmittelbar an den Hambacher Forst.

Die Aktivisten-Wiese grenzt unmittelbar an den Hambacher Forst.

Claßen meint dagegen, man könne den Bewohnern des Wiesencamps nicht einfach Straftaten zuordnen. Er hatte das Oberverwaltungsgericht eingeschaltet, welches nun den Beschluss des Verwaltungsgerichtes Aachen bestätigt hat. Dies sei „unanfechtbar“, so das Oberverwaltungsgericht. Auch Claßen glaubt nun: „Der Rechtsweg ist ausgeschöpft.“ Er wolle die Rechtslage aber noch prüfen. Vielleicht sei noch ein Gang vor das Bundesverfassungsgericht möglich.

Größerer Polizeieinsatz möglich

Ingo Latotzki, Pressesprecher der Kreisverwaltung Düren, geht davon aus, dass Claßen als „rechtstreuer Bürger“ das Camp nun räumen lassen wird. Ob der Grundstückseigentümer dies wirklich tut, bleibt offen. Unklar ist auch, ob die Aktivisten im Camp, von denen keine Stellungnahme zu bekommen war, einer entsprechenden Aufforderung Claßens überhaupt Folge leisten würden.

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Denkbar ist, dass der Kreis Düren im Zuge einer sogenannten Ersatzvornahme die Räumung des Camps in die Hand nehmen müsste. Dazu wäre dann aller Wahrscheinlichkeit nach ein größerer Polizeieinsatz nötig. Die Lage im und am Wald könnte dann wieder eskalieren. Ob dies politisch gewollt ist, erscheint zweifelhaft. Der Kreis Düren hält sich derzeit bedeckt: Man warte erst einmal ab, ob Claßen der Räumungsverfügung nachkomme.

Das Wiesencamp ist nur eines von mehreren Camps, in denen Tagebaugegner leben. Neben den Baumhausdörfern im Wald befindet sich im Umsiedlungsort Morschenich noch ein Aktivistenlager in einem Privatgarten, das als „Bildungscamp“ offiziell genehmigt ist.

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