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Staatsanwaltschaft prüftEx-FC-Spielern droht Verurteilung wegen Mordes

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Die beiden Angeklagten sitzen im Landgericht neben ihren Anwälten. Die jungen Männer sollen sich Ende 2023 auf der A555 ein Rennen geliefert haben.

Die beiden Angeklagten sitzen im Landgericht neben ihren Anwälten. Die jungen Männer sollen sich Ende 2023 auf der A555 ein Rennen geliefert haben.  

Das Medieninteresse war groß beim ersten Verhandlungstag gegen zwei ehemalige Spieler des 1. FC Köln. Sie hatten sich bei Wesseling ein Autorennen geliefert. Zwei Menschen starben.

Unter großem Medieninteresse hat der Prozess gegen zwei ehemalige Nachwuchsspieler des 1. FC Köln im Landgericht Köln begonnen. Den heute 22-jährigen Sportlern wird vorgeworfen, sich am 1. Dezember 2023 gegen 22.50 Uhr auf der A555 bei Wesseling ein illegales Autorennen geliefert zu haben, bei dem eine Mutter (49) und ihre Tochter (23) getötet wurden.

Die Anklage lautet auf verbotenes Kraftfahrzeugrennen im Straßenverkehr mit Todesfolge. Doch überlegt die Staatsanwaltschaft, den Vorwurf je nach Verhandlungsverlauf auf Mord hochzustufen. Denn den Männern soll die gegenseitige Kollisionsgefahr bewusst gewesen sein, voraussehbare und vermeidbare Verletzungen oder sogar der Tod von Menschen hätten sie billigend in Kauf genommen.

Einer der Angeklagten stellte das Geschehen lapidar als Unfall dar

Beide Ex-FC-Spieler zeigten sich bereit, auszusagen. Der Ende August 2003 geborene Angeklagte weinte, als sein Verteidiger Wolfgang Schenk eine Erklärung vorlas. „Ich bin froh, dass ich mich für das entsetzliche Geschehen verantworten muss“, ließ der Wesselinger ausrichten. An den äußerlich gefasst wirkenden Vater der getöteten Studentin, der als Nebenkläger dem Prozess beiwohnte, und weitere Angehörige im Zuschauerraum adressierte er eine Entschuldigung für das „schwere Leid“, das er ihnen zufügte, indem er sich zu einem Autorennen „verleiten“ ließ.

Zwei Menschen sind im Dezember 2023 bei dem Unfall gestorben.

Zwei Menschen sind im Dezember 2023 bei dem Unfall gestorben.

Der im Juli 2003 geborene zweite Angeklagte trug seine Einlassungen sachlich vor. Dass er beim Überholen des Kleinwagens, in dem die Frauen von einem Konzert in Köln nach Bonn zurückfuhren, mit hoher Geschwindigkeit von hinten auffuhr, was den Polo zur Explosion brachte, stellte er lapidar als Unfall dar.