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Drogen im MagenIn Bad Honnef erwischter Drogenkurier (50) muss für drei Jahre in Haft

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Der Eingang des Bonner Landgerichts.

Der Eingang des Bonner Landgerichts (Symbolfoto).

Drei Jahre ins Gefängnis muss ein Drogenkurier, den Zollfahnder bei Bad Honnef erwischten. Der Mann schwebte in akuter Lebensgefahr. 

So groß wie Datteln, rund drei Zentimeter lang, waren die Drogenpäckchen, die der nigerianische Kurier vor Antritt seiner Reise am 28. Januar 2025 mit dem Flixbus von Amsterdam ins oberitalienische Verona geschluckt hatte. Vier Stunden habe er gebraucht, um die 111 der sogenannten Bubbles zu verdrücken, hatte der 50-Jährige im Prozess vor dem Bonner Landgericht erzählt. Um sie überhaupt durch die Speiseröhre gleiten zu lassen, habe er sie zuvor durch einen Teller mit Grießbrei gezogen.

Acht Stunden später war die Kurierfahrt bereits zu Ende: Denn auf der Autobahn 3 wurde der Flixbus von einem Dienstfahrzeug des Zollfahndungsamts Köln auf den Rastplatz Logebachtal (Bad Honnef) gelotst und kontrolliert. Der 50-jährige Passagier, der auffällig nervös war und stark schwitzte, fiel den Fahndern sofort ins Auge. Da ein erster Drogenschnelltest Rauschgiftspuren an Hand oder Kleidung ergab, aber sie nichts fanden, wurde er vorläufig festgenommen.

Drogenkurier hatte selbst „Todesangst“ wegen der Drogen im Magen

Erst eine Röntgenuntersuchung in einem Kölner Krankenhaus offenbarte das ungewöhnliche Versteck im Magen des Kuriers. Und auch die ungeheure Menge: Insgesamt 1,3 Kilo Heroin und Kokain; mit Verpackung waren es sogar 1,5 Kilo. Die 1. Große Strafkammer des Bonner Landgerichts hat den 50-jährigen Drogenkurier wegen Einfuhr von erheblichen Mengen Betäubungsmitteln sowie Beihilfe zum Rauschgifthandel jetzt zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt.

„Ich habe extreme Todesangst gehabt“, hatte der Angeklagte erzählt, der 2013 mit Hilfe von Schleusern im Schlauchboot von Libyen übers Mittelmeer ins italienische Lampedusa gekommen war. Zuletzt will er mit Tochter und Enkelkind in Rom gelebt und 900 Euro als Packer verdient haben. „Es war Unrecht, was ich getan habe“, bereute er vor Gericht, aber er habe es „aus Verzweiflung“ gemacht, um seine Familie zu ernähren. Deswegen habe er das Angebot eines Unbekannten akzeptiert, der ihm 2000 Euro für den „Transport“ versprochen hatte. Einen Namen nannte er nicht.

Tatsächlich habe „akute Lebensgefahr“ für den Angeklagten bestanden, so führte der Kammervorsitzende Stefanie Johann to Settel im Urteil aus. Nachdem die Ärzte auf dem Bildschirm die zahlreichen Verpackungen in seinem Magen-Darm-Trakt entdeckt hatten, war der 50-Jährige sofort auf die Intensivstation gebracht worden, wo man ihm ein Abführmittel verabreichte. Unter Aufsicht der Zollfahnder schied er auf einem Toilettenstuhl die 111 der kugelförmigen Verpackungseinheiten aus; die Entleerung des wertvollen Stoffes soll laut Urteil über einen ganzen Tag gedauert haben.

Kammervorsitzende in Bonn sprach von einer enormen Menge

In jeder dieser Bubbles waren zehn bis zwölf Gramm Heroin oder Kokain in Cellophanfolie eingedreht worden. Insgesamt hätte das Rauschgift – wäre es in Umlauf gekommen - 9000 Konsumeinheiten ergeben. „Eine enorme Menge“, so die Kammervorsitzende, auch als Begründung dafür, dass eine Bewährungsstrafe keinesfalls infrage komme, die die Verteidigung zuvor gefordert hatte. „Das ist kein 08/15-Fall“, hatte auch Staatsanwalt Martin Kriebisch in seinem Plädoyer betont; kein Fall, in dem ein Drogenverkäufer mal ein paar Bubbles geschluckt hat, um sie vor der Polizei zu verstecken. Auch die Sprecherin des zuständigen Zollfahndungsamts Essen hatte bestätigt, dass diese geschluckte und im Körper transportierte Menge „rekordverdächtig“ sei.