Eine rollende Mülltonne sollte in Bad Honnef einen Mercedes SLK beschädigt haben, doch die Fahrerin hat mit einer Schadensersatzklage gegen die RSAG keinen Erfolg.
Mülltonne rollte losMercedes-Fahrerin scheitert mit Schadensersatzklage gegen die RSAG

Paragrafen-Symbole sind an Türgriffen am Eingang zum Landgericht in Bonn angebracht.
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Was bloß ist passiert am Nikolaustag 2024? Abends noch stand die große, graue Gastro-Mülltonne auf dem Bürgersteig vor einem Weinhaus in Bad Honnef. Am nächsten Morgen stand sie fast 50 Meter entfernt, angelehnt an einen parkenden, silbergrauen SLK-Mercedes, den die Tonne nach ihrer unbemannten Geisterfahrt etwas unsanft touchiert haben soll.
Demnach muss der Großbehälter auf Rädern sich alleine aufgemacht haben und diagonal über den abschüssigen Asphalt bis zum Schotterparkplatz gerollt sein, auf dem die Besucher des Weinguts in der Regel parken. Für die Autofahrerin, die zur „Tatzeit“ am 6. Dezember 2024 auf Mallorca weilte und ihren SLK am Rande der B42 sicher abgestellt glaubte, stand der Schuldige für den Unfall schnell fest. Die Frau aus Linz verklagte die Rhein-Sieg-Abfallwirtschafts-Gesellschaft (RSAG) auf 3715 Euro Schadensersatz.
Klägerin warf RSAG Verletzung der Verkehrssicherungspflicht vor
Sie ist sich sicher, dass nach der Leerung der Tonne die Räder nicht ordnungsgemäß arretiert worden seien und sich das Ungetüm hierdurch selbstständig gemacht habe. Damit, so die Klägerin, habe der Abfallentsorger seine Verkehrssicherungspflicht grob verletzt.
Die RSAG jedoch bestreitet das Geschehen: Ihre Mitarbeiter bedienten selbstverständlich immer die Feststellbremse. Auch in diesem besonderen Fall. Schließlich sei der graue Behälter nicht sofort ins Rollen gekommen, sondern erst Stunden oder Tage nach der Leerung. Als Verursacher kämen da durchaus auch unbekannte Dritte in Frage, die die Bremsen willentlich gelöst haben könnten.
Vor der 1. Zivilkammer des Bonner Landgerichts kam es zum Prozess: Ein 76-Jähriger, der in dem Weingut wohl zuhause ist und zu dem auch die Tonne gehört, bot sich als Zeuge an. Er hatte die Leerung gehört, berichtete er, hätte auch aus dem Fenster geschaut – und die Tonne noch auf dem Bürgersteig gesehen. Irgendwann aber war sie dann weg, er meinte kurz darauf.
Auf Nachfrage des Gerichts beteuerte der Zeuge, dass der Behälter immer donnerstags geleert würde. Aber der von ihm gemeldete Unfalltag mit dem parkendem Mercedes, konterte Vorsitzender Richter Stefan Bellin, der 6. Dezember, sei ein Freitag gewesen.
Das Gericht hatte am Ende „einfach zu viele Zweifel“
Der Fall blieb am Ende auch vor Gericht unaufgeklärt. Obwohl die Klägerin kaum eine Chance hatte – und die RSAG auch aus Kulanz keinen Cent zum Schaden beitragen wollte – bestand die Linzer Frau auf einem Urteil. Und die Bonner Richter wiesen die Klage ab.
„Das waren einfach zu viele Zweifel“, kommentierte Richter Stefan Bellin. Weder sei der Schadenstag klar, noch der zeitliche Zusammenhang zwischen Leerung und Rollfahrt. Und schließlich auch wie es zu der Tonnen-Tour überhaupt gekommen sei.
Schlussendlich habe die Kammer auch konkrete Zweifel, ob der Schaden an dem 20 Jahre alten Mercedes, überhaupt von der Tonne verursacht worden sei. Denn auf den eingereichten Beweisfotos sei durchaus erkennbar, dass das teils rostige Coupé schon manche „Berührung“ gehabt habe.

