Landgericht BonnBad Honnefer versteckte Drogen im Schulranzen des Sohnes

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Der Eingang vom Bonner Landgericht. 

Bonn/Bad Honnef – Sechs Monate bereits sitzt der Familienvater hinter Gittern. Als er am Freitag von Wachtmeistern mit Handschellen zur Anklagebank im Saal S 1.15 im Bonner Landgericht gebracht wurde, war die Verbitterung des 33-Jährigen deutlich zu erkennen.

Zweimal hatten Drogenfahnder sein Domizil in Bad Honnef durchsucht und waren fündig geworden. Doch anstatt nach der ersten Razzia am 13. August 2021 die Reißleine zu ziehen – immerhin sicherten Polizisten 650 Gramm Marihuana sowie Haschisch und weitere Modedrogen – machte er weiter.

Fahnder fielen auf Drogenversteck nicht herein

Vor einer erneuten Hausdurchsuchung glaubte sich der Mann vorbereitet: Denn das Rauschgift hatte er im Schulranzen seines Sohnes (13) versteckt. Als die Fahnder am 2. Februar 2022 erneut anklopften, schickte er den Jungen in die Schule.

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Das scheinbar raffinierte Versteck jedoch funktionierte nicht: Denn der Rucksack des Schülers kam ins Visier der Ermittler, nachdem sie in der Wohnung selbst nur „Kleinigkeiten“ wie 0,58 Gramm Amphetamin oder acht Gramm Haschisch sichern konnten.

Im Ranzen schließlich fanden sie 100 Gramm Marihuana, sorgfältig verpackt und in einer Tüte gesichert. Als Wiederholungstäter landete der Mann sofort in Untersuchungshaft.

Wegen Drogenhandels mit Waffen sowie unerlaubter Betäubungsmittel-Abgabe an Personen unter 18 Jahren wurde der gelernte Koch vor der 1. Großen Strafkammer angeklagt. In einer Erklärung, die sein Verteidiger Dietmar Bonn für ihn abgab, schilderte er seine lange Suchtkarriere, angefangen mit den Zigaretten im Alter von acht Jahren, Kiffen mit zehn und Amphetamin, auch Kokain mit 13.

Rückfall zehn Jahre nach der Therapie

Mit 18 Jahren bereits wurde er zu einer Jugendstrafe verurteilt, machte erfolgreich eine Entzugstherapie und war zehn Jahre lang clean. Zu einem Rückfall sei es erst 2020 wieder gekommen, als Medikamente bei starken Schmerzen an der Halswirbelsäule nicht mehr halfen: Da sei der Konsum regelmäßig geworden.

Natürlich auch habe er mit Drogen gehandelt, allein um seinen eigenen Verbrauch zu finanzieren. Vehement bestritten hat er den Vorwurf, er habe den Drogenhandel mit den beschlagnahmten Waffen betrieben.

Schlagstock sollte anderem Zweck dienen

Das Samuraischwert, so der Angeklagte, sei eine stumpfe Replik aus dem Quentin-Tarantino-Film „Kill Bill“, auch der Baseballschläger sei die Kopie einer Filmrequisite. Und den Teleskopschlagstock habe er bei sich getragen, wenn er abends eine Runde mit seinem Hund gedreht habe, um Wildschweinen Paroli bieten zu können.

Voller Reue zeigte sich der Angeklagte vor allem mit Blick auf seinen Sohn: „Ich kann mir nicht verzeihen, dass ich ihn benutzt und wegen meiner Sucht in eine so schreckliche Situation gebracht habe.“

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