Ermittlungsergebnisse amerikanischer Fahnder brachten einen Berufssoldaten wegen Kinderpornografie vor das Siegburger Amtsgericht. Er wurde freigesprochen.
Dateien auf Handy entdecktVerfahren wegen Kinderpornografie gegen Soldaten aus Rhein-Sieg endet mit Freispruch

Mit einem Freispruch endete vor dem Amtsgericht Siegburg der Prozess gegen einen Soldaten, auf dessen Handy zahlreiche kinderpornografische Dateien nachgewiesen werden konnten.
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Mit einem Freispruch endete das Strafverfahren gegen einen 47 Jahre alten Berufssoldaten aus den Berggemeinden des Rhein-Sieg-Kreises, der sich wegen des Besitzes von kinder- und jugendpornografischem Material verantworten musste.
Und das, obwohl die Polizei auf seinen Mobiltelefonen eine größere Menge entsprechender Dateien entdeckt hatte. Nach Auffassung des Gerichts konnte im Verfahren nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden, dass der Vater von zwei Kindern bewusst in den Besitz von 123 kinderpornografischen Bildern, einem kinderpornografischen Video sowie 118 jugendpornografischen Bildern gekommen war.
Hinweise von US-Ermittlungsbehörden brachten Polizei auf die Spur des Angeklagten
Hinweise von US-amerikanischen Ermittlungsbehörden hatten die Polizei auf die Spur des Mannes gebracht. Ihren Erkenntnissen zufolge waren die Dateien im Zeitraum zwischen Ende Dezember 2023 und Ende März 2024 auf die Mobiltelefone des Soldaten gelangt. Vor allem, während er sich über die App Teleguard in verschlüsselten Chats mit anderen über seine offenbar pädosexuellen Vorlieben und Fantasien austauschte.
Im Verlauf der Chats landeten die fast 250 Bild- und Videodateien im Cache-Speicher der Mobiltelefone des Angeklagten. Das ergaben die Ermittlungen der Kriminalpolizei Rhein-Sieg und des Landeskriminalamtes. Entscheidend im Verfahren gegen den 47-Jährigen war die Frage, ob er die Dateien selbst heruntergeladen und angeschaut hatte. Dies könne nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden, musste im Zeugenstand eine ermittelnde Kripobeamtin einräumen. Denkbar sei auch, dass die Dateien ohne Zutun des Angeklagten im Hintergrund in den Cache-Speicher geladen worden seien, während er sich im Chat mit Gleichgesinnten nur verbalerotisch ausgetauscht habe.
Chatpartner bat um Fotos des minderjährigen Sohnes
In diesem Sinne äußerte sich auch der Angeklagte in einer kurzen Erklärung. Er räumte ein, die Chats für Gespräche über seine sexuellen Fantasien genutzt zu haben. Bilder habe er aber zu keiner Zeit weder angefordert noch angeschaut. Zu weiteren Angaben war der Soldat nicht bereit.
Keine Erklärung erhielt die Richterin zu einem weiteren Ermittlungsergebnis der Polizei. In einem anderen Chatportal war sie nämlich auf Nachrichten gestoßen, die zwischen dem Account, der dem Angeklagten zugeordnet werden konnte, und dem Account einer anderen Person ausgetauscht wurden. Auf die Frage des Gesprächspartners, ob der Soldat ihm ein Foto seines minderjährigen Sohnes zeigen könne, hatte dieser nicht ablehnend reagiert. Das sei möglich, müsse aber in einem sichereren Portal erfolgen.
Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft reichten die Ermittlungsergebnisse für eine Verurteilung des bislang nicht vorbestraften 47-Jährigen. Sie forderte eine Freiheitsstrafe von acht Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt werden könne. Zudem beantragte die Anklagevertreterin, ihn zu einer Geldzahlung in Höhe von 8000 Euro an einen Verein, der in der Kinderhilfe aktiv ist, zu verurteilen.
Für das Gericht konnte der Angeklagte allerdings nicht zweifelsfrei der angeklagten Taten überführt werden. Vor allem sei ihm der Besitz der Bild- und Videodateien nicht nachzuweisen gewesen, weshalb er freigesprochen werden müsse, erläuterte die Richterin. „Es spricht aber vieles dafür, dass Sie tatsächlich im Besitz der Dateien waren, unter anderem die Vielzahl der Bilder und die sichergestellten Textnachrichten“, sagte sie. Sie riet dem 47-Jährigen, sich wegen seiner sexuellen Neigungen in Therapie zu begeben: „Der Schritt vom Chat zur Tat ist nicht weit.“