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KommunalaufsichtsbeschwerdeInklusionsvereine protestieren gegen LVR-Förderschule in Neunkirchen-Seelscheid

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Thurn-Gelände

Innovations-Quartier Neunkirchen-Süd

Much Neunkirchen-Seelscheid

In den 1960er Jahren errichtete die Firma Avon ihre 70.000 Quadratmeter große Produktionsstätte auf dem doppelt so großen Gelände.

Zum alten Thurn-Gelände in Neunkirchen-Süd gehören auch Freiflächen. Hier will der LVR eine Förderschule bauen, gegen die es Proteste gibt.

Der Bau einer Förderschule für körperbehinderte Kinder ist nicht für alle eine gute Nachricht. Neun Vereine haben Kommunalaufsichtsbeschwerde erhoben.  

Für 97 Millionen Euro will der Landschaftsverband Rheinland eine Förderschule in Neunkirchen errichten. Eine Freifläche auf dem alten Thurn-Gelände, das in Innovationsquartier Neunkirchen-Süd umbenannt wurde, ist laut Bauherr und Schulträger sehr geeignet für das barrierefreie Gebäude, in dem körperbehinderte Kinder und Jugendliche unterrichtet werden sollen. Das sehen Kritiker anders.

Neun Inklusionsvereine aus ganz Nordrhein-Westfalen haben Kommunalaufsichtsbeschwerde gegen das Projekt erhoben. Federführend ist der Kölner Verein „Mittendrin“, aus dem Rhein-Sieg-Kreis beteiligt sich der Verein „Für Alle Hennef“. Sie halten den Beschluss für rechtswidrig, weil er unter anderem gegen mehrere Bestimmungen des Schulgesetzes verstoße, so gegen die Pflicht zur sparsamen und wirtschaftlichen Haushaltsführung und gegen den schulgesetzlichen Vorrang der inklusiven Bildung.

Der Protest kommt aus ganz NRW, ein Verein sitzt in Hennef

Der LVR hätte gemeinsam mit den Kommunen in einer inklusiven Schulentwicklungsplanung prüfen müssen, wie gute Bedingungen für körperbehinderte Schüler an den allgemeinen Schulen vor Ort geschaffen werden können. Das abschüssige Areal sei alles andere als ideal, der Neubau viel zu teuer. In den 97 Millionen Euro ist der Kaufpreis für den Grund und Boden noch nicht enthalten.

Laut dem Landschaftsverband sind die Förderschulen in der Region, Sankt Augustin, Rösrath und Wiehl, überlastet, heißt es in der Antwort auf eine Anfrage der Redaktion. Man habe lange nach einem passenden, verfügbaren Grundstück gesucht. Nach intensiver Prüfung und Gesprächen mit mehreren Kommunen hat sich das von der Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid angebotene Grundstück an der Hennefer Straße als bevorzugter Standort herausgestellt.

Hier gebe es genug Platz, im Umfeld sollen zudem kleine und mittelständische Unternehmen angesiedelt werden. Die Plätze für Praktika könnten für die Berufsvorbereitung der LVR-Schüler interessant sein. Man strebe enge schulformübergreifende Kooperationen mit benachbarten allgemeinen Schulen an. Die eineinhalbzügige Schule wird 180 Plätze haben, dazu unter anderem ein Lehrschwimmbecken und eine Turnhalle.

Die Prüfung obliegt dem Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung und muss abgewartet werden
Aus der Stellungnahme des Landschaftsverbandes Rheinland

Die Inklusionsvereine sprechen sich grundsätzlich gegen separate Förderschulen aus. Der getrennte Unterricht würde der UN- Behindertenrechtskonvention widersprechen. Man teile das Ziel, dass jedes Kind – unabhängig von Beeinträchtigungen – bestmögliche Bildungschancen erhält, erwidert darauf der LVR.

Der Standort biete günstige Vernetzungsmöglichkeiten, Bildungs- und Teilhabeperspektiven für Kinder und Jugendliche mit Behinderung auch über die Schulzeit hinaus. „Der geplante Schulneubau ist daher weder ein Rückschritt in alte Strukturen noch eine Entscheidung gegen Inklusion, sondern ein notwendiger Schritt, um Inklusion realistisch, verantwortungsvoll und zukunftsfähig umzusetzen.“

Laut Paragraf 80 Schulgesetz NRW sei der Landschaftsverband als Schulträger verpflichtet, ein bedarfsgerechtes, inklusives und flächendeckendes Bildungsangebot sicherzustellen. Dazu gehörten auch Schulplätze in Förderschulen, wenn der individuelle Unterstützungsbedarf im gemeinsamen Lernen nicht angemessen abgedeckt werden könne und Eltern die Förderschule als Ort der sonderpädagogischen Förderung für ihr Kind wählten. „Die Entscheidung zum Neubau der Förderschule wurde nicht leichtfertig getroffen.“ 

Kann die Kommunalaufsichtsbeschwerde das Projekt zum Kippen bringen? Dazu der LVR: „Die Prüfung obliegt dem Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes NRW und muss abgewartet werden.“