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OGS-Platz für jedes KindNeunkirchen-Seelscheid bittet verspätete Eltern zur Kasse

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Gespielt und gelernt wird in der offenen Ganztagsschule.

Gespielt und gelernt wird in der offenen Ganztagsschule. (Symbolfoto)

Für viele wird die Offene Ganztagsschule billiger, für einige teurer. Die Gemeinde bietet allen Erstklässlern einen Betreuungsplatz an. 

Ab dem 1. August hat jeder Erstklässler einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz in der Offenen Ganztagsschule (OGS), das ist die erste gute Nachricht. Die zweite gute Nachricht für alle berufstätigen Eltern in Neunkirchen-Seelscheid: Die Gemeinde bietet jetzt schon für jedes i-Dötzchen, wenn gewünscht, eine Nachmittagsbetreuung. Die schlechte Nachricht: Das Angebot gilt künftig regulär nur noch von 8 bis 16 Uhr, Randzeiten (von 7 bis 8 Uhr beziehungsweise von 16 bis 17 Uhr) müssen für 45 Euro im Monat jeweils dazugebucht werden.

Verspäten sich Mütter, Väter oder andere Betreuungspersonen bei der Abholung, werden sie zudem mit 7,50 Euro pro Viertelstunde zur Kasse gebeten. Außerdem streicht die Verwaltung die Geschwisterermäßigung, das gilt aber nur bei der Ferienbetreuung. Auch die wird teurer: Die Eltern, die einen OGS-Vertrag für ein Jahr abschließen, zahlen nun 50 Euro pro Woche; bislang war das inklusive. Für Eltern ohne Vertrag kostet der Service für jede Ferienwoche 100 Euro.

Die OGS kostet Eltern in Neunkirchen-Seelscheid zwischen 25 und 242 Euro

Gleich bleibt hingegen der erhöhte Beitrag für das Flexi-Modell. Grund ist die Zuschuss-Regelung des Landes Nordrhein-Westfalen. Nur wenn ein Kind regelmäßig und nachweislich an vier Tagen in der Woche bis 15 Uhr die OGS besucht, wird eine Landeszuweisung gewährt. Diese liegt bei 1476 Euro pro Kind pro Jahr. Fällt der Zuschuss flach, müssen die Familien den Betrag ersetzen, macht 123 Euro pro Monat.

Die Gemeinde hat mehr Stufen in die Beitragstabelle eingezogen, was die OGS teils billiger, teils teurer macht. Der Mindestbeitrag liegt nun bei 25 Euro und kann sich durch die Zusatzangebote Flexi und Randstunden auf bis zu 238 Euro erhöhen. Er gilt für ein Bruttojahreseinkommen unter 25.000 Euro. Zuvor galten hier drei Preisstufen 16,50 (unter 15.000), 21,50 (unter 20.000) und 27,50 Euro (unter 25.000), plus Flexi jeweils 123 Euro mehr.

Der Höchstbetrag von 242 Euro monatlich (plus Flexi und Randstundenbetreuung 410 Euro) wird nur noch für Bruttojahreseinkommen ab 95.000 Euro fällig, um die Eltern laut Gemeinde zu entlasten. Das gelingt, das zeigt ein Vergleich der Beitragstabellen.

Wer zwischen 25.001 und 95.000 Euro verdient, spart kräftig, teils mehr als 50 Prozent, je nach Stufe sank der Monatsbeitrag von 82 auf 29,50 Euro oder von 171 auf 53 Euro. Der Höchstbetrag laut der alten Tabelle lag bei 356 Euro (233 plus Flexi) und wurde bereits bei einem  Jahreseinkommen ab 70.000 Euro verlangt.

Die Satzungsänderung hat der Sozialausschuss einstimmig beschlossen. Die Gemeinde müsse aufgrund ihrer finanziellen Situation „jede Ertragsmöglichkeit nutzen“, hieß es erläuternd aus dem zuständigen Amt, „um die Nachmittagsbetreuung zukunftsfähig aufzustellen“. Die Eltern schließen zwar nach wie vor einen Jahresvertrag, sollten übers Jahr Härtefälle auftreten, könne die Verwaltung darauf immer noch reagieren.


Das letzte Wort hat der Gemeinderat, der am  Donnerstag, 26. Februar (18 Uhr, Rathaus, 2. Stock, Hauptstraße 78), tagt.