Schüsse auf Jungen in KönigswinterAngeklagter kaufte bei der Tat benutzte Projektile

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Landgericht_Bonn

Das Landgericht in Bonn. 

Bonn/Königswinter – Die Justiz zieht das Netz um den nach Schüssen auf seinen elfjährigen Stiefsohn angeklagten Vater enger. Das Kind war am 8. April 2021 in Bockeroth durch Projektile eines Luftdruckgewehrs schwer verletzt worden. Die Staatsanwaltschaft wirft dem 33-Jährigen vor, der Täter zu sein.

Für die 8. Große Strafkammer des Bonner Landgerichts, vor der sich der Mann verantworten muss, scheint bereits nach dem Gutachten eines Sachverständigen des Landeskriminalamtes festzustehen, dass die drei Schüsse auf den Jungen aus der Waffe des Haustechnikers abgegeben worden sind.

In der Verhandlung am Mittwoch kam ein weiteres Indiz hinzu: Die Ehefrau des Angeklagten und leibliche Mutter des Kindes hatte der Polizei am 14. April 2021, wenige Tage nach der Tat, eine Rechnung über den Kauf des Gewehrs plus einer Dose mit 500 Rundkopf-Projektilen, im Fachjargon Diabolos genannt, übergeben.

Rechnung des Waffenlieferanten belastet Angeklagten

Zu der Zeit stand der Ehemann noch nicht unter Verdacht. Die Kammer überprüfte nun die Rechnung beim Lieferanten, der ihr eine Kopie schickte. Darin ist neben der Waffe und der Dose Rundkopf-Projektile auch der Versand von 400 Spitzkopf-Diabolos vermerkt. Zwei solcher Projektile waren aus dem Körper des Elfjährigen operiert worden.

Das könnte bedeuten, bemerkte der über diesen Beweis sichtlich überraschte Pflichtverteidiger Uwe Krechel, dass die Frau seines Mandanten der Polizei eine manipulierte Rechnung ausgehändigt haben könnte. Mehr wolle er dazu beim nächsten Verhandlungstag am Freitag sagen. Dann soll eventuell plädiert und auch das Urteil gefällt werden.

Wahlverteidiger legt Mandat nieder

Der vom Angeklagten zwischenzeitlich verpflichtete Wahlverteidiger hat sein Mandat nach zwei Verhandlungstagen niedergelegt. Er soll dem Staatsanwalt vor der Tür des Landgerichts erzählt haben, sein Klient habe ihm gegenüber die Tat gestanden.

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Sollte das stimmen, wäre das ein Parteiverrat und damit strafbar, wenn der Anwalt ihm anvertrautes Wissen weitergegeben hat. In einem solchen Fall droht eine Freiheitsstrafe von drei Monaten bis fünf Jahren. Einen Vermerk über das Gespräch hat der Anklagevertreter bei der Kammer hinterlegt.

Der Junge, der beim Spielen von drei Schüssen, einer ein Streifschuss, getroffen worden war, ist ein Autist und kann zu dem Fall nicht selbst befragt werden, weil er nicht sprechen und sich nur durch Gesten mitteilen kann. Sein Stiefvater ist wegen schwerer Misshandlung eines Schutzbefohlenen, gefährlicher Körperverletzung und versuchten Mordes durch Unterlassen – damit ist eine unterlassene Hilfeleistung gemeint – angeklagt.

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