Prozess am Landgericht BonnFlüchtiger JVA-Häftling pflanzt Cannabis in den Siegauen

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Hanfpflanze (Symbolbild)

Hanfpflanze (Symbolbild)

Bonn/Sankt Augustin – Wahrscheinlich war es der exzellente Geruchssinn seines Jagdhundes, der einen Förster im Herbst 2019 auf eine veritable Cannabisplantage mitten in den Siegauen stießen ließ: Auf zwei kleinen gerodeten Flächen, versteckt hinter Dornengestrüpp, blühten prächtig Marihuana-Pflanzen. Der Förster meldete die illegale Plantage der Polizei; aber als die Beamten am nächsten Tag nach der ungewöhnlichen Ackerfrucht schauen wollten, waren die zwei Felder – 20 und 30 Quadratmeter -– bereits abgeerntet: Alles was sie fanden, waren Strünke und Gestrüpp.

Der unbekannte Cannabisbauer war ihnen offenbar in der Nacht zuvor gekommen. Aber ein wacher Nachbar hatte die nächtliche Ernte beobachtet: So wurde der Tatverdächtige am Ende doch festgenommen.

Wegen Drogenhandels mit 4395 Gramm Marihuana muss sich der 44-jährige „Siegauen-Landwirt“ jetzt vor dem Bonner Landgericht verantworten. Der Angeklagte, einschlägig wegen Drogenhandels vorbestraft, hat sein „kleines Drogen-Hobby“ zum Prozessauftakt sofort eingeräumt.

Als jahrelanger Kiffer habe er, so hat er es den Richtern erzählt, aus seinen gekauften Drogenpäckchen die Samen gesammelt; nachdem er im Sommer 2019 sein Land in den Auen bestellt hatte, habe er die kleine Samen-Sammlung ausgestreut.

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Bald darauf – im Juli 2019 – stand jedoch sein Haftantritt in der Justizvollzugsanstalt (JVA)  Euskirchen an, wo er nach einem Urteil des Landgerichts Bonn aus dem Jahr 2018 eine über dreijährige Haftstrafe inklusive Entzugsklinik antreten musste. Da das ganze Verfahren durch zwei Instanzen damals sehr lange gedauert hatte, war sein Haftbefehl zwischenzeitlich aufgehoben worden und der Angeklagte folglich auf freiem Fuß.

In der JVA Euskirchen jedoch drohte dem einstigen Artisten und Schlangenbeschwörer wieder der geschlossene Knast. Als der 44-Jährige davon Wind bekam, türmte er nach einem Monat und tauchte zuhause unter. In dieser Zeit erinnerte er sich an seine liebevoll angelegte Plantage unter freiem Himmel, die keine fünf Minuten von seiner Wohnadresse entfernt lag.

Über seinen gärtnerischen Erfolg war er selber überrascht, wie er jetzt gestand: Die Feuchtigkeit der Auen hatten die Drogenpflanze – ohne weitere Pflege – schnell und üppig wachsen lassen. Als er im Oktober 2019 in einer Nachtaktion die Felder abgeerntet und die Pflanzen auf dem Fahrrad in zwei Fuhren nachhause gefahren hatte, ahnte der JVA-Flüchtling noch nicht, dass die Polizei ihm fast schon auf der Spur war.

Auf Wäscheleinen hatte er seine Ernte schließlich getrocknet: zum Eigenkonsum, aber auch um sie, laut Anklage, weiter zu verkaufen. Das jedoch bestreitet der einstige Künstler, der als Schüler mit Clownerien auf Festen früh schon seinen Drogenkonsum finanzierte: Aber ob ihm die Kammer das glauben wird?

Immerhin hatte er bereits 2016 versucht, zuhause in einem „Growzelt“ 103 Setzlinge zum Blühen zu bringen. Damals wurde das illegale Wachstum durch eine Hausdurchsuchung gestoppt; dabei waren bei ihm weitere 1,5 Kilo Marihuana gefunden worden, die er zum Dealen von einem Händler gekauft hatte. 

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